Leistungsschutzrecht – Der Vorstoß der Justizministerin ist unausgegoren und unsinnig

  • Pressemitteilung der Firma SPD, 06.06.2012
Pressemitteilung vom: 06.06.2012 von der Firma SPD aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Ankündigung aus dem Bundesjustizministerium, noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss zum Urheber- und Leistungsschutzrecht herbeizuführen, erklären Björn Böhning, Netzpolitischer Sprecher der SPD, und Lars Klingbeil, ...

[SPD - 06.06.2012] Leistungsschutzrecht – Der Vorstoß der Justizministerin ist unausgegoren und unsinnig


Zur heutigen Ankündigung aus dem Bundesjustizministerium, noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss zum Urheber- und Leistungsschutzrecht herbeizuführen, erklären Björn Böhning, Netzpolitischer Sprecher der SPD, und Lars Klingbeil, Netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Nachdem die Koalition mehrere Jahre untätig geblieben ist, kommt es nun noch vor der Sommerpause zu einem Showdown zwischen Union und FDP: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte zusammen mit der Novellierung des Urheberrechts ein Leistungsschutzrecht verabschieden. Das ist nicht nur unausgegorenes Stückwerk, sondern auch unsinnig. Denn die bisher kursierenden Eckpunkte eines Leistungsschutzrechtes bergen viele Unklarheiten und Schwierigkeiten. Es besteht die Gefahr, dass die Informationsfreiheit erheblich eingeschränkt wird. Das ist fatal für eine Gesellschaft, zu deren wichtigsten Ressourcen Bildung und Wissen gehören.

Der Schutz geistigen Eigentums ist ein hohes Gut – das ist unbestritten. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Ein modernes Urheberrecht schützt Autorinnen und Autoren, ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage ist dafür nicht erforderlich.

Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, statt ein isoliertes und rechtlich unseriöses Leistungsschutzrecht zu beschließen, endlich einen Entwurf für den Dritten Korb des Urheberrechts vorzulegen. Hier versagt die Justizministerin seit 2009.


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