Änderungen bei der Förderung von Bejagungsschneisen und Cross Compliance geplant

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 07.02.2011
Pressemitteilung vom: 07.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Änderungen bei der Förderung von Bejagungsschneisen und Cross Compliance geplant Im Frühjahr 2011 werden voraussichtlich Änderungen der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft treten. Diese betreffen ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.02.2011] Änderungen bei der Förderung von Bejagungsschneisen und Cross Compliance geplant


Im Frühjahr 2011 werden voraussichtlich Änderungen der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft treten. Diese betreffen Bejagungsschneisen und bestimmte Landschaftselemente.

Um die Beantragung der Betriebsprämie für Maisflächen mit Bejagungsschneisen zu vereinfachen, haben Bund und Länder hierfür zwei neue Nutzungscodes vereinbart, die die Bundesländer bei Bedarf anbieten können:

Mais mit Bejagungsschneise auf einer aus der Produktion genommenen Fläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird (GLÖZ) Mais mit Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist.

Mit diesen Codes können Landwirte entsprechende Flächen im Sammelantrag kennzeichnen. Sie können nur für Flächen verwendet werden, auf denen ausschließlich Betriebsprämie beantragt wird. Landwirte, die die neuen Nutzungscodes in Anspruch nehmen, brauchen die Bejagungsschneisen damit nicht mehr gesondert im Antrag auszuweisen.

Für den Nachweis des Erhalts der organischen Substanz im Boden soll nun klar gestellt werden, dass bei der Berechnung des Anbauverhältnisses und der Humusbilanz im Fall der Verwendung der neuen Codes die Hauptkultur maßgeblich ist. So wird vermieden, dass der betroffene Landwirt die Bejagungsschneise eigens für den Nachweis des Humuserhalts ausmessen muss. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat hierzu einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vorgelegt.

Der Entwurf, mit dem auch die InVeKoS-Verordnung (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) geändert werden soll, enthält gleichzeitig eine Regelung zur Förderung von Landschaftselementen im Rahmen der Betriebsprämie. Hintergrund ist eine Forderung der Europäischen Kommission, die die bisherige Förderung von Landschaftselementen in Deutschland in Teilen für unzulässig hält. Um auch in Zukunft die ökologisch wertvollen Landschaftselemente im Rahmen der Betriebsprämie fördern zu können, sollen kurzfristig Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete unter Cross-Compliance–Schutz gestellt werden.

Damit kann eine unerlaubte Beseitigung dieser Landschaftselemente künftig zu Kürzungen der Direktzahlungen und flächenbezogenen Zahlungen in der 2. Säule und im Weinsektor führen. Dadurch wird gewährleistet, dass diese Landschaftselemente weiterhin förderfähig bleiben. Eine Herausrechnung aus der förderfähigen Fläche ist damit nicht erforderlich.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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