NRW unterstützt 27 finanzschwache Kommunen

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 29.05.2012
Pressemitteilung vom: 29.05.2012 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Kommunalminister Jäger: Zweite Stufe im Stärkungspakt wird ein Kraftakt, aber er lohnt sich -- NRW setzt seine Hilfe für finanzschwache Kommunen fort: 27 Städte und Gemeinden werden ab sofort an der zweiten Stufe des Stärkungspakts ...

[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 29.05.2012] NRW unterstützt 27 finanzschwache Kommunen


Kommunalminister Jäger: Zweite Stufe im Stärkungspakt wird ein Kraftakt, aber er lohnt sich

-- NRW setzt seine Hilfe für finanzschwache Kommunen fort: 27 Städte und Gemeinden werden ab sofort an der zweiten Stufe des Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen. Das hat Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. Mai) in Düsseldorf bekannt gegeben. "Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich für alle", sagte Jäger. Teilnehmen werden die kreisfreien Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach und Solingen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bönen, Burscheid, Engelskirchen, Gladbeck, Gummersbach, Haltern am See, Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne, Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen-Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht, Recklinghausen, Velbert, Werdohl und Windeck. Für die Teilnehmer der Stufe zwei im Stärkungspakt stehen in diesem Jahr 65 Millionen Euro, im nächsten Jahr 115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jährlich 310 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 30.

September 2012 müssen sie einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum Jahr 2018 erreicht wird. Spätestens im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die Landesmittel schrittweise reduziert. Mit dem Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht. 34 Gemeinden nehmen bereits seit 2011 an der ersten Stufe des Stärkungspakts teil. Für sie bringt das Land jährlich 350 Millionen Euro auf. Damit erreicht die finanzielle Hilfe nun 61 Städte und Gemeinden mit insgesamt 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Vier Städte und Gemeinden, die einen Antrag gestellt haben, werden nicht an der zweiten Stufe teilnehmen können. Ihre Haushaltsdaten aus dem Jahr 2010 belegen nicht, dass bis zum Jahr 2016 die Überschuldung droht. Dieses Kriterium ist aber eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme. "Wir müssen sicherstellen, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo die finanzielle Not am Größten ist", machte der Kommunalminister deutlich. Notleidenden Kommunen, die nicht am Stärkungspakt teilnehmen, hilft ein Baustein des Aktionsplans Kommunalfinanzen, der Schuldenfalle zu entkommen: Seit Mai 2011 sind Haushaltssicherungskonzepte auch dann genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich erst nach zehn Jahren erreicht wird. Bisher waren es vier Jahre. "Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass alle Nothaushaltskommunen eine Perspektive für eine selbstbestimmte Haushaltspolitik bekommen", unterstrich Jäger.

Liste der Städte und Gemeinden, die an der Stufe 2 des Stärkungspakts teilnehmen:

Stadt / Gemeinde und Höhe der Konsolidierungshilfe in Millionen Euro ab 2014: Bottrop 9,6; Essen 108; Gelsenkirchen 24; Herne 20; Leverkusen 12,8; Mönchengladbach 46; Solingen 25; Bönen 0,7; Burscheid 0,5; Engelskirchen 1,2; Gladbeck 4,7; Gummersbach 3,6; Haltern am See 3,4; Halver 0,8; Herten 11,2; Korschenbroich 1,8; Löhne 2,8; Marsberg 1; Moers 7,8; Monschau 0,9; Neunkirchen-Seelscheid 1,4; Nörvenich 0,6; Nümbrecht 1,5; Recklinghausen 11,6; Velbert 5,4; Werdohl 1,4; Windeck 1,3 Liste der Städte und Gemeinden, die die Kriterien für die Teilnahme nicht erfüllen: Mülheim an der Ruhr, Lindlar, Overath und Rösrath


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