BUND klagt gegen wasserrechtliche Erlaubnis für Staudinger - GRÜNE: Kohlekraftwerksblock darf gar nicht gebaut werden

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 25.05.2012
Pressemitteilung vom: 25.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Klage des BUND Hessen und des BUND Naturschutz Bayern gegen die wasserrechtliche Erlaubnis an E.ON für den umstrittenen Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger. "Wir sind der Auffassung ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 25.05.2012] BUND klagt gegen wasserrechtliche Erlaubnis für Staudinger - GRÜNE: Kohlekraftwerksblock darf gar nicht gebaut werden


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Klage des BUND Hessen und des BUND Naturschutz Bayern gegen die wasserrechtliche Erlaubnis an E.ON für den umstrittenen Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger. "Wir sind der Auffassung der Block 6 darf gar nicht erst gebaut werden. Wir müssen in Hessen die Energiewende voran bringen und brauchen kein unflexibles Kohlegroßkraftwerk. Diese reaktionären Pläne von E.ON sollten mit allen rechtlichen Mitteln verhindert werden", erläutert die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann.

"Die Einträge von giftigen Schadstoffen wie Quecksilber in den Main müssen dringend gesenkt werden. Daher befürworten wir die Klage vom BUND. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine schrittweise Beendigung von Quecksilbereinleitungen vor. Das sollte die Marschrichtung sein", fordert Hammann. "Noch deutlicher könnten die Einträge gesenkt werden, wenn E.ON vom Bau des geplanten Kohleblocks 6 ganz absehen würde. Wir fordern E.ON auf, von den Plänen endlich Abstand zu nehmen und mehr in effiziente und gute, regelbare Gaskraftwerke und Zukunftstechnologien der Erneuerbaren Energien zu investieren", so Hammann.

Der BUND Hessen und der BUND Naturschutz Bayern klagen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Erlaubnis, die es E.ON ermöglicht Wasser aus dem Main zu entnehmen und Abwasser einzuleiten.


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