Holzeinschlag im Biosphärenreservat Rhön war rechtswidrig
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 25.05.2012
Pressemitteilung vom: 25.05.2012 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Der Holzeinschlag in der Kernzone "Rhönkopf-Streufelsberg" des Biosphärenreservats Rhön verstieß gegen die Verordnung des Biosphärenreservats. Das hat der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 25.05.2012] Holzeinschlag im Biosphärenreservat Rhön war rechtswidrig
Der Holzeinschlag in der Kernzone "Rhönkopf-Streufelsberg" des Biosphärenreservats Rhön verstieß gegen die Verordnung des Biosphärenreservats. Das hat der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Roland Richwien, heute bestätigt.
Die schriftlichen Vereinbarungen zwischen einer Mitarbeiterin der Biosphärenreservats-Verwaltung und dem Forstamt Kaltennordheim seien rechtswidrig, so Richwien. Ein Antrag nach Naturschutzrecht war bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt, nicht gestellt worden.
Nach erster Prüfung ist kein Straftatbestand erfüllt. Neben ordnungsrechtlichen Konsequenzen können auch dienstrechtliche in Betracht kommen. Die diesbezüglichen Prüfungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
"Wir sind sehr an einer sorgfältigen, lückenlosen Aufarbeitung des Vorgangs interessiert und bitten um die dafür nötige Zeit. Gleiches gilt für die neueren Vorwürfe, die der NABU und andere gegenüber der Forstwirtschaft erhoben haben", sagte der Staatsekretär. Alle diesbezüglichen Schreiben an das Ministerium werden nach Abschluss der Prüfung beantwortet.
Hintergrund
Die Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön verbietet in der Kernzone jegliche Maßnahmen, die die ungesteuerte Entwicklung der Biotope und ihrer Lebensgemeinschaften beeinträchtigen. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in Einzelfällen und unter Beachtung des Schutzzwecks möglich. Auch Befreiungen können nur unter strengen Maßstäben durch die obere Naturschutzbehörde erteilt werden.
Anne Holl
Stellv. Pressesprecherin
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361/3799 922
Fax: 0361/3799 939
e-mail: poststelle@tmlfun.thueringen.de
Der Holzeinschlag in der Kernzone "Rhönkopf-Streufelsberg" des Biosphärenreservats Rhön verstieß gegen die Verordnung des Biosphärenreservats. Das hat der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Roland Richwien, heute bestätigt.
Die schriftlichen Vereinbarungen zwischen einer Mitarbeiterin der Biosphärenreservats-Verwaltung und dem Forstamt Kaltennordheim seien rechtswidrig, so Richwien. Ein Antrag nach Naturschutzrecht war bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt, nicht gestellt worden.
Nach erster Prüfung ist kein Straftatbestand erfüllt. Neben ordnungsrechtlichen Konsequenzen können auch dienstrechtliche in Betracht kommen. Die diesbezüglichen Prüfungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
"Wir sind sehr an einer sorgfältigen, lückenlosen Aufarbeitung des Vorgangs interessiert und bitten um die dafür nötige Zeit. Gleiches gilt für die neueren Vorwürfe, die der NABU und andere gegenüber der Forstwirtschaft erhoben haben", sagte der Staatsekretär. Alle diesbezüglichen Schreiben an das Ministerium werden nach Abschluss der Prüfung beantwortet.
Hintergrund
Die Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön verbietet in der Kernzone jegliche Maßnahmen, die die ungesteuerte Entwicklung der Biotope und ihrer Lebensgemeinschaften beeinträchtigen. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in Einzelfällen und unter Beachtung des Schutzzwecks möglich. Auch Befreiungen können nur unter strengen Maßstäben durch die obere Naturschutzbehörde erteilt werden.
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
Anne Holl
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
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