Haftung für das Setzen von Links? - Welche rechtlichen Folgen das Setzen von Hyperlinks haben kann

  • Pressemitteilung der Firma akademie.de, 25.05.2012
Pressemitteilung vom: 25.05.2012 von der Firma akademie.de aus Berlin

Kurzfassung: Viele Website-Betreiber glauben, dass sie eine pauschale Haftung für Hyperlinks ausschließen können: 'Mit Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98) distanziere ich mich vom Inhalt verlinkter Seiten'. Doch dieser ...

[akademie.de - 25.05.2012] Haftung für das Setzen von Links? - Welche rechtlichen Folgen das Setzen von Hyperlinks haben kann


Viele Website-Betreiber glauben, dass sie eine pauschale Haftung für Hyperlinks ausschließen können: 'Mit Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98) distanziere ich mich vom Inhalt verlinkter Seiten'.

Doch dieser Disclaimer bewirkt genau das Gegenteil: Im Fall des Falles nämlich beweist er, dass der Website-Betreiber seiner Aufsichtspflicht eben nicht hinreichend nachgekommen ist. Hinzu kommt: Der BGH hat höchstrichterlich entschieden, dass das Setzen von Deep-Links strafbar sein kann. Rechtsanwalt Oliver Langner erklärt, in welchen Fällen Website-Betreiber für das Verlinken auf andere Webseiten haften und wie man dem vorbeugen kann.

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