EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 24.05.2012
Pressemitteilung vom: 24.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Verbraucherministerin Aigner: Neue Positivliste für gesundheitsbezogene Angaben sorgt für mehr Transparenz und beendet Irreführung und Täuschung Die Europäische Kommission hat nach intensiver Prüfung eine Liste mit 222 zulässigen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.05.2012] EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel
Verbraucherministerin Aigner: Neue Positivliste für gesundheitsbezogene Angaben sorgt für mehr Transparenz und beendet Irreführung und Täuschung
Die Europäische Kommission hat nach intensiver Prüfung eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte "Health Claims") verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wird am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet ( http://ec.europa.eu/nuhclaims ) veröffentlicht. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44.000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßt die verschärften Vorgaben für gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln: "Das ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gewartet haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sind in Zukunft besser vor irreführender Werbung geschützt. Die Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wissenschaftlich begründet sind. Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben und häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: Was drauf steht, muss auch stimmen."
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. Voraussetzung für diese Zulassung ist eine positive Bewertung der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Mit der jetzt veröffentlichten Liste setzt die EU-Kommission Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel um, die so genannte "Health-Claims-Verordnung". Im Jahr 2008 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission etwa 44.000 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zur Prüfung übermittelt. Die Kommission fasste diese in einem ersten Schritt zu rund 4.600 Hauptangaben zusammen und beauftragte die EFSA, diese wissenschaftlich zu bewerten. Übrig geblieben – weil positiv bewertet – sind 500 Hauptangaben, die wiederum zu den 222 nun zugelassenen Angaben zusammengefasst wurden. Noch ausstehend ist die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
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E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Verbraucherministerin Aigner: Neue Positivliste für gesundheitsbezogene Angaben sorgt für mehr Transparenz und beendet Irreführung und Täuschung
Die Europäische Kommission hat nach intensiver Prüfung eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte "Health Claims") verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wird am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet ( http://ec.europa.eu/nuhclaims ) veröffentlicht. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44.000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßt die verschärften Vorgaben für gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln: "Das ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gewartet haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sind in Zukunft besser vor irreführender Werbung geschützt. Die Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wissenschaftlich begründet sind. Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben und häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: Was drauf steht, muss auch stimmen."
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. Voraussetzung für diese Zulassung ist eine positive Bewertung der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Mit der jetzt veröffentlichten Liste setzt die EU-Kommission Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel um, die so genannte "Health-Claims-Verordnung". Im Jahr 2008 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission etwa 44.000 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zur Prüfung übermittelt. Die Kommission fasste diese in einem ersten Schritt zu rund 4.600 Hauptangaben zusammen und beauftragte die EFSA, diese wissenschaftlich zu bewerten. Übrig geblieben – weil positiv bewertet – sind 500 Hauptangaben, die wiederum zu den 222 nun zugelassenen Angaben zusammengefasst wurden. Noch ausstehend ist die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
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