Wettbewerb nur ohne Rabattvertrag

  • Pressemitteilung der Firma Pro Generika e.V., 22.05.2012
Pressemitteilung vom: 22.05.2012 von der Firma Pro Generika e.V. aus Berlin

Kurzfassung: Berlin - • Im Januar lief das Patent des Augenmedikaments Xalatan® (Wirkstoff Latanoprost) aus. Mit Patentablauf sind mehr als zehn Generikahersteller mit Latanoprost-Generika auf den Markt gekommen. • Xalatan®-Rabattverträge des ...

[Pro Generika e.V. - 22.05.2012] Wettbewerb nur ohne Rabattvertrag


Berlin - • Im Januar lief das Patent des Augenmedikaments Xalatan® (Wirkstoff Latanoprost) aus. Mit Patentablauf sind mehr als zehn Generikahersteller mit Latanoprost-Generika auf den Markt gekommen.

• Xalatan®-Rabattverträge des Erstanbieters für mehr als die Hälfte aller GKV-Versicherten behindern jedoch den Generikawettbewerb, weil der Rabattvertrag über den Patentablauf hinaus Bestand hat und dadurch das Altoriginal bevorzugt abgegeben wird. Entsprechend liegt der Marktanteil des Altoriginals bei diesen Krankenkassen noch immer bei bis zu 79 %.

• Bei den Krankenkassen ohne entsprechenden Erstanbieterrabattvertrag funktioniert der intensive Generikawettbewerb hingegen. Hier haben Generika bereits einen Marktanteil von bis zu 78 %.

Die Marktentwicklung bei Latanoprost zeigt die völlig paradoxe Auswirkung von Rabattverträgen, die über den Patentablauf hinaus geschlossen werden: Die Marktdominanz wird durch die Rabattverträge des Erstanbieters für 37 Millionen GKV-Versicherte künstlich verlängert. Bei den Kassen, die solche Verträge abgeschlossen haben, beansprucht der Erstanbieter vier Monate nach Patentablauf noch mehr als drei Viertel des gesamten Markts.

Wie sehr den teureren Altoriginalen hingegen freier Wettbewerb zusetzt, zeigt die Marktentwicklung bei den Kassen, wo sich der Wettbewerb ungehindert entfalten kann, weil kein entsprechender Erstanbietervertrag besteht. Hier haben Generika im selben Zeitraum aufgrund ihres Preisvorteils bereits einen Marktanteil von bis zu 78 % erobert.

Die Marktdominanz des Erstanbieters auch nach Patentablauf beruht also auf einem Ausschalten des Wettbewerbs durch einen Rabattvertrag. Diese offenkundige Fehlsteuerung im System hat bei der Einführung der Rabattverträge sicher niemand gewollt. Deshalb muss der Gesetzgeber jetzt den Wettbewerb nach Patentablauf stärken. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass Rabattverträge von Erstanbietern, die über den Patentablauf hinaus geschlossen werden, um sich vor dem Wettbewerb zu schützen, mit Markteintritt des ersten Generikums enden müssen.

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Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel: (030) 81616090, E-Mail: info@progenerika.de
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