Staatsministerin Kühne-Hörmann: Hessen stellt BAföG-Anträge als erstes Bundesland auf online-Verfahren um

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, 16.05.2012
Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst aus Wiesbaden

Kurzfassung: "Zügigere Bearbeitung und besserer Service" Als erstes Bundesland bietet Hessen ab sofort die Möglichkeit, Mittel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen ...

[Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - 16.05.2012] Staatsministerin Kühne-Hörmann: Hessen stellt BAföG-Anträge als erstes Bundesland auf online-Verfahren um


"Zügigere Bearbeitung und besserer Service"

Als erstes Bundesland bietet Hessen ab sofort die Möglichkeit, Mittel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) im Internet unter der Adresse www.bafög-hessen.de zu beantragen. Antragsteller können den Status der Bearbeitung online abfragen. Gleichzeitig stellen alle BAföG-Ämter die Bearbeitung der Anträge auf eine neue Software um.

"Damit steht Antragstellern und Antragsbearbeitern eine gemeinsame Plattform für die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln zur Verfügung. Das bedeutet eine zügigere Bearbeitung und ein besseren Service für die Antragsteller", sagte Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann heute in Wiesbaden: "Während bisher zwischen der Feststellung der Förderfähigkeit und der Auszahlung der Förderung bis zu sechs Wochen vergehen konnten, dauert dies in dem neuen Verfahren maximal zwei Wochen. So kommen Schüler und Studierende schneller zu ihrem Geld." Für das neue System habe Hessen 1,2 Millionen Euro investiert.

Status der Bearbeitung jederzeit online abfragbar

Mit dem neuen System ist es erstmals möglich, bereits während des Eintrags im Online-Antragsformular die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Angaben werden direkt in das System der zuständigen BAföG-Ämter übermittelt. Aus rechtlichen Gründen muss danach der unterschriebene Antrag – ähnlich wie im bekannten Elsterverfahren zur Steuererklärung – dem zuständigen BAföG-Amt geschickt werden. Den Status der Bearbeitung kann der Antragsteller jederzeit online abfragen. "Das neue System ist damit transparenter und besser nachvollziehbar", hob die Ministerin hervor. Bei Folgeanträgen könne auf die vorhandenen Daten zurückgegriffen werden, was die Beantragung weiterer Förderungen vereinfache.

In Hessen werden jährlich rund 60.000 Schüler und Studierende nach BAföG mit zusammen etwa 198 Millionen Euro gefördert. Davon werden 123 Millionen Euro in Form von Zuschüssen und 75 Millionen Euro in Form von Darlehen gewährt. Hinzu kommen etwa 8.000 Förderungen nach AFBG in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro, wovon zirka zwei Drittel als Darlehen vergeben werden. Die Bearbeitung erfolgt in den fünf hessischen Studentenwerken und 26 kommunalen BAföG-Ämtern.

Bisher benutzten die Studentenwerke ein aus den 1970er Jahren stammendes Großrechnerverfahren. Den kommunalen BAföG-Ämtern stand kein elektronisches Bearbeitungssystem zur Verfügung.


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Pressesprecher: Dr. Ulrich Adolphs
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