Minister legen "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen vor

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 15.05.2012
Pressemitteilung vom: 15.05.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden

Kurzfassung: Wir müssen den Opfern Mut machen, sich zu offenbaren - Wir brauchen eine Selbstverpflichtung: Wer von einem Verdacht hört, muss ihn anzeigen Die Hessische Landesregierung hat einen "Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und ...

[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 15.05.2012] Minister legen "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen" vor


Wir müssen den Opfern Mut machen, sich zu offenbaren - Wir brauchen eine Selbstverpflichtung: Wer von einem Verdacht hört, muss ihn anzeigen

Die Hessische Landesregierung hat einen "Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen" beschlossen. Der Plan wurde unter der Federführung des Justizministeriums gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Sozialministerium und dem Kultusministerium erarbeitet.

"Eltern geben ihre Kinder in Schulen oder Internate, weiI sie diese für geschützte und beschützende Räume halten. Umso mehr sind sie schockiert, sind wir alle schockiert, wenn wir erfahren, was den Kindern dort angetan wurde und dass sie Opfer derer wurden, die sie schützen sollten. Da wurden Betreuer, Lehrer, ja sogar Kirchenmänner zu Tätern. Wir legen deshalb ein Konzept vor, das solchen Missbrauch künftig nicht völlig ausschließen kann, aber massiv erschwert", sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft. Sie zu schützen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen und staatlichen Aufgaben. Unser Aktionsplan verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der neben Handlungsempfehlungen für Institutionen, in denen sexueller Missbrauch stattfinden kann, auch die bisherigen Anstrengungen der beteiligten Ressorts erfasst und zielgenau bündelt. Kern ist eine Selbstverpflichtung der Mitarbeiter, alle Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden. Zudem fordern wir alle Institutionen, die Kinder betreuen oder ausbilden, auf, von Mitarbeitern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen."

Kultur des Hinschauens und Ansprechens

"Wir wollen die Kultur des Wegschauens oder Verschweigens durch eine Kultur des Hinschauens und Ansprechens ablösen", sagt Sozialminister Stefan Grüttner. Hierfür sei es wichtig, klare Präventions- und Interventionsstrukturen zu schaffen. Es müsse konsequent gehandelt werden, so dass sexualisierte Gewalt geächtet, verfolgt und bestraft wird. "Es ist wichtig, ein Klima der Offenheit zu schaffen, damit sich die Opfer trauen, ihre Leidensgeschichte zu erzählen. Denn leider kann es nur so gelingen, Täter schnell zu ermitteln und zu bestrafen."

Das Sozialministerium setzt sich besonders für die Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche ein und investiert jährlich 100.000 Euro speziell in die Fortbildung von sozialen Fachkräften, die für das Thema sexuelle Gewalt sensibilisiert und für den professionellen Umgang damit in den Einrichtungen geschult werden. Rund 30.000 Euro werden in die Fortbildungen zur Kinderschutzfachkraft und spezielle Fortbildungen für einzelne Zielgruppen investiert. Zudem wurde den Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit ein Leitfaden "Irgendetwas stimmt da nicht…" an die Hand gegeben, mit dem das Thema sexuelle Gewalt anzusprechen und ihr entgegenzuwirken ist."

Innenminister Boris Rhein: "Der Schutz unserer Kinder ist ein hohes Gut. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf daher kein Tabuthema sein. Die Polizei berät Lehrer, Erzieher, Schulsozialarbeiter und sensibilisiert Eltern und die Öffentlichkeit. In allen Polizeipräsidien haben Opferschutzbeauftragte ihre Arbeit aufgenommen. Sie sensibilisieren für die Nöte der Opfer. Aus diesem Grund halten die speziell ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten beispielsweise Befragungen oder Vernehmungen der Opfer so minimal wie möglich, um zusätzliche Belastungen oder gar eine weitere Traumatisierung zu vermeiden. Strafanzeigen führen gerade in Fällen sexuellen Missbrauchs zumeist zur Ermittlung und Festnahme der Täter. Daher ist es wichtig, die Opfer, aber auch betroffene Institutionen darin zu stärken, sexuellen Missbrauch anzuzeigen. Ich appelliere deshalb an Sportvereine, Schulen oder aber auch an kirchliche Einrichtungen, eine Selbstverpflichtung zu verfassen, die besagt, dass Verdachtsfälle zwangsläufig eine Anzeige zur Folge haben und nicht, wie zu oft geschehen, totgeschwiegen werden. Die Fachleute der Polizei ermitteln dann, ob es sexuellen Missbrauch gegeben hat und wer dafür verantwortlich ist. Sie sind es, die die Beweise und Spuren professionell sichern können."

Gemeinsame Aufgabe, Kinder und Jugendliche konsequent vor jeglicher Art von sexuellen Übergriffen zu schützen

Kultusministerin Dorothea Henzler: 'Neben der angemessenen Reaktion auf Fälle sexueller Übergriffe im schulischen Bereich ist uns die Verbesserung und Weiterentwicklung der Präventionsarbeit ein wichtiges Anliegen, beginnend mit der Einstellung von Lehrkräften bis hin zur fachlichen Fortbildung. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der vernetzten Zusammenarbeit der Schulen und der Schulaufsichtsbehörden mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern sowie externen Beratungseinrichtungen. Denn wir alle wissen, dass es über die Zuständigkeiten der einzelnen Einrichtungen und Ressorts hinaus unsere gemeinsame Aufgabe ist, Kinder und Jugendliche so konsequent wie möglich vor jeglicher Art von sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Anfang 2011 vom HKM veröffentlichte "Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen" stellt hierzu eine gute Grundlage dar. Der Landesaktionsplan bildet nun den umfassenden Rahmen, um aktiv weitere Maßnahmen zur Vermeidung sexueller Gewalt vorantreiben zu können.'

Zum Hintergrund:

Der Landesaktionsplan beruht auf "Empfehlungen für einen Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen" der aus interdisziplinären Sachverständigen zusammengesetzten Arbeitsgruppe "Vernachlässigung von Kindern" des Landespräventionsrates. Durch die Mitwirkung von Experten der Ministerien der Justiz, des Innern, für Soziales und für Kultus, der Wissenschaft, der kinderärztlichen Praxis, der Psychotherapie, des Jugendamtsbereichs und einer spezialisierten Beratungseinrichtung konnte die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln umfassend bewertet werden. Die Ergebnisse des auf Bundesebene installierten Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" sind in die Empfehlungen eingeflossen. Auch die in den Ressorts bereits umgesetzten Maßnahmen wurden berücksichtigt.

Auf Basis der Empfehlungen des Landespräventionsrates haben die beteiligten Ressorts den Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen gefertigt.

Dieser verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und beinhaltet im Einzelnen:

1. Beratung und Hilfsangebote für Missbrauchsopfer

2. Beratung und Hilfsangebote für (potentielle) Täter

3. Bekanntmachung von Hilfsangeboten durch Öffentlichkeitsarbeit

4. Präventions- und Interventionsmaßnahmen in Institutionen, insbesondere
a) Verpflichtung zur Einholung erweiterter Führungszeugnisse
b) Aufstellung von Interventionsplänen

Entwicklung von verbindlichen Handlungsleitlinien in allen Institutionen zum Vorgehen bei Verdachtsfällen und zur Informationsweitergabe an Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden sowie an Jugendämter und Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Einführung einer Selbstverpflichtung, wonach bei Verdacht gegen Mitarbeiter der Institution eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden bereits dann verbindlich zu erstatten ist, wenn Personen über sexuelle Übergriffe aus eigener Wahrnehmung bzw. aus der Wahrnehmung Dritter berichten. Für den Fall eines entgegenstehenden Opferwillens sollen Ausnahmen möglich sein, wenn dies zum Schutz des Opfers zwingend geboten ist.

Bei Verdacht gegen einen Täter außerhalb der Institution grundsätzlich Benachrichtigung des Jugendamtes.
5. Opferschutz im Strafverfahren

6. Aus- und Fortbildung für kindernahe Berufe (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Familienrichterinnen und Familienrichter)

7. Förderung der Forschung und Evaluation

Vorgesehen ist damit ein Gesamtkonzept für die in der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags am 25. Mai 2011 erörterten Themen und Problematiken. Es umfasst Präventions- und Interventionsmaßnahmen der beteiligten Ressorts und ihres Geschäftsbereichs ebenso wie privater Institutionen. Mit dem Aktionsplan fördert das Land Hessen den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen. Die hierdurch bewirkten positiven Effekte werden auch dazu beitragen, gegen den sexuellen Missbrauch in Familien und im sozialen Nahbereich weiter vorzugehen.


Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

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