UNA 18/2 Polizeichefaffäre - SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Beweisantrag zur weiteren Aufklärung der Folgen des rechtswidrigen - Stellenbesetzungsve

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 10.05.2012
Pressemitteilung vom: 10.05.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Polizeichef-Affäre werden SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die weitere Vorlage von Akten der Landesregierung, die dem Untersuchungsausschusse bislang nicht übermittelt worden sind, ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 10.05.2012] UNA 18/2 Polizeichefaffäre - SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Beweisantrag zur weiteren Aufklärung der Folgen des rechtswidrigen - Stellenbesetzungsverfahrens wurde angenommen


In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Polizeichef-Affäre werden SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die weitere Vorlage von Akten der Landesregierung, die dem Untersuchungsausschusse bislang nicht übermittelt worden sind, beantragen. Es gebe nach wie vor Aufklärungsbedürfnis in der Polizeichef-Affäre, sagten heute die Ausschussvertreter von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich.

Es sei nach den Ausführungen des Rechtsgutachters Prof. Dr. Pechstein in seiner schriftlichen Ausarbeitung sowie in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses für die Tragweite des von ihm als rechtswidrig bezeichneten Vorgehens des damaligen Innenministers Bouffier und seines Amtsnachfolgers Rhein von erheblicher Bedeutung, ob nach der Einweisung des Bewerbers L. in das Präsidentenamt die Möglichkeit bestand, dass die Amtseinweisung hätte gerichtlich aufgehoben werden können.

Faeser und Frömmrich erinnerten daran, dass der Ausschussgutachter wiederholt darauf hingewiesen habe, das dem rechtswidrigen Verhalten des damaligen Staatssekretärs Rhein und des damaligen Innenministers Bouffier gesteigerte Bedeutung zukomme, wenn der unterlegene Bewerber Ritter seine Rechtsposition im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt hätte oder noch durchsetzen würde.

Seit der letzten Sitzung des UNA wisse man jetzt, dass Ritter fristgerecht Widerspruch gegen die Amtseinweisung des von Minister und Staatssekretär favorisierten Bewerbers eingelegt habe. Völlig offen sei aber, wie das Ministerium mit diesem Rechtsmittel umgegangen sei und welche Konsequenzen dies für die Durchführung und Beendigung des Stellenbesetzungsvorgangs gehabt habe.

All dies könne nur mittels eines neuen Beweisantrags weiter aufgeklärt werden.


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