'Ohne Gentechnik' – mit Durchblick
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 07.05.2012
Pressemitteilung vom: 07.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Siegel "Ohne Gentechnik" hat sich in Deutschland erfolgreich etabliert und sorgt für Transparenz und Wahlfreiheit beim Lebensmittelkauf Das Siegel "Ohne Gentechnik" entwickelt sich immer mehr zu einer wichtigen Navigationshilfe beim ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.05.2012] "Ohne Gentechnik" – mit Durchblick
Das Siegel "Ohne Gentechnik" hat sich in Deutschland erfolgreich etabliert und sorgt für Transparenz und Wahlfreiheit beim Lebensmittelkauf
Das Siegel "Ohne Gentechnik" entwickelt sich immer mehr zu einer wichtigen Navigationshilfe beim Lebensmitteleinkauf. Inzwischen nutzen mehr als 100 Unternehmen das Siegel des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Im Mai 2008 war die Regelung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellte wurden, in Kraft getreten. Vier Jahre später zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz: "Es ist erfreulich, dass das Siegel in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern angekommen ist und wachsenden Zuspruch findet. Das Siegel ist ein wichtiges Instrument, um die Wahlfreiheit für Verbraucher zu sichern. Egal ob Milch, Eier, Fleisch oder Joghurt – wer ganz bewusst auf Gentechnik in Lebensmitteln oder Futtermitteln verzichten will, ist mit dem Siegel "Ohne Gentechnik" auf der sicheren Seite".
Das "Ohne Gentechnik"-Siegel wird vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) vergeben. Ziel des Verbandes ist es, die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, zu fördern und die Verbraucher über Lebensmittel ohne Gentechnik aufzuklären. In Anwesenheit von Bundesverbraucherministerin Aigner wurde heute der 100. Lizenznehmer, die bayerische Molkerei "Zott", ausgezeichnet. "Als 100. Unternehmen machen Sie Mut, so dass noch viele weitere folgen werden", sagte die Ministerin bei der Übergabe des Siegels.
Mit der Kennzeichnungsangabe "Ohne Gentechnik” dürfen seit Mai 2008 tierische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn – für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels – auf als "genetisch verändert" zu kennzeichnende Futtermittel verzichtet wurde. Im August 2009 hatte Bundesministerin Aigner das "Ohne Gentechnik”-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mai 2010 wurden die Nutzungsrechte und die Verwaltung des Logos dem Verein übertragen. Mit der Einführung des Logos durch das Bundesverbraucherministerium wurde auch dem Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft entsprochen. Das "Ohne Gentechnik”-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen. Der Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik" hat derzeit 114 Mitglieder und vertritt damit nach eigenen Angaben Lizenznehmer mit einem Gesamt-Jahresumsatz von 8,3 Milliarden Euro.
Eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ist nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts gegenwärtig nicht möglich. Eine solche Regelung kann nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Für solch eine umfassende "Prozesskennzeichnung" setzt sich Bundesministerin Aigner weiterhin mit Nachdruck auf europäischer Ebene ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, erhält die Wirtschaft mit dem "Ohne Gentechnik”-Logo die Möglichkeit, freiwillig Transparenz zu schaffen. Mit Hilfe dieses Logos sind Produkte ohne Gentechnik für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar.
Weitere Informationen unter http://www.ohnegentechnik.org
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Siegel "Ohne Gentechnik" hat sich in Deutschland erfolgreich etabliert und sorgt für Transparenz und Wahlfreiheit beim Lebensmittelkauf
Das Siegel "Ohne Gentechnik" entwickelt sich immer mehr zu einer wichtigen Navigationshilfe beim Lebensmitteleinkauf. Inzwischen nutzen mehr als 100 Unternehmen das Siegel des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Im Mai 2008 war die Regelung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellte wurden, in Kraft getreten. Vier Jahre später zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz: "Es ist erfreulich, dass das Siegel in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern angekommen ist und wachsenden Zuspruch findet. Das Siegel ist ein wichtiges Instrument, um die Wahlfreiheit für Verbraucher zu sichern. Egal ob Milch, Eier, Fleisch oder Joghurt – wer ganz bewusst auf Gentechnik in Lebensmitteln oder Futtermitteln verzichten will, ist mit dem Siegel "Ohne Gentechnik" auf der sicheren Seite".
Das "Ohne Gentechnik"-Siegel wird vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) vergeben. Ziel des Verbandes ist es, die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, zu fördern und die Verbraucher über Lebensmittel ohne Gentechnik aufzuklären. In Anwesenheit von Bundesverbraucherministerin Aigner wurde heute der 100. Lizenznehmer, die bayerische Molkerei "Zott", ausgezeichnet. "Als 100. Unternehmen machen Sie Mut, so dass noch viele weitere folgen werden", sagte die Ministerin bei der Übergabe des Siegels.
Mit der Kennzeichnungsangabe "Ohne Gentechnik” dürfen seit Mai 2008 tierische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn – für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels – auf als "genetisch verändert" zu kennzeichnende Futtermittel verzichtet wurde. Im August 2009 hatte Bundesministerin Aigner das "Ohne Gentechnik”-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mai 2010 wurden die Nutzungsrechte und die Verwaltung des Logos dem Verein übertragen. Mit der Einführung des Logos durch das Bundesverbraucherministerium wurde auch dem Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft entsprochen. Das "Ohne Gentechnik”-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen. Der Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik" hat derzeit 114 Mitglieder und vertritt damit nach eigenen Angaben Lizenznehmer mit einem Gesamt-Jahresumsatz von 8,3 Milliarden Euro.
Eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ist nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts gegenwärtig nicht möglich. Eine solche Regelung kann nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Für solch eine umfassende "Prozesskennzeichnung" setzt sich Bundesministerin Aigner weiterhin mit Nachdruck auf europäischer Ebene ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, erhält die Wirtschaft mit dem "Ohne Gentechnik”-Logo die Möglichkeit, freiwillig Transparenz zu schaffen. Mit Hilfe dieses Logos sind Produkte ohne Gentechnik für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar.
Weitere Informationen unter http://www.ohnegentechnik.org
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "'Ohne Gentechnik' – mit Durchblick" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "'Ohne Gentechnik' – mit Durchblick" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).