GRÜNE lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 03.02.2011
Pressemitteilung vom: 03.02.2011 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, sich gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzusetzen. "Wir haben uns immer schon gegen die anlasslose Speicherung von ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 03.02.2011] GRÜNE lehnen Vorratsdatenspeicherung ab


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, sich gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzusetzen. "Wir haben uns immer schon gegen die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten gewehrt", so die datenschutzrechtliche Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin, in der heutigen Plenarsitzung. "Ein ganzes Volk von 82 Millionen Menschen unter Generalverdacht zu stellen, ist für einen freiheitlichen Rechtsstaat nicht angemessen."

"Mit der von Bundesjustizminiserin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jetzt vorgeschlagenen Vorratsdatenspeicherung light, geht es nur noch darum, wie lange Daten anlasslos gespeichert werden sollen – nämlich sieben Tage. Ob die Speicherung überhaupt sinnvoll ist, spielt keine Rolle mehr. Wir verweisen nochmals auf das Bundesverfassungsgericht, das hier klare Worte fand, ‚dass nicht jede Maßnahme, die für den Strafverfolgung nützlich und im Einzelfall auch erforderlich sein kann, verfassungsrechtlich zulässig ist‘."

DIE GRÜNEN fordern mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Landesregierung auch auf, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. "Momentan überprüft die Kommission in Brüssel ihre eigene Richtlinie. Einen besseren Zeitpunkt, um zu intervenieren, wird es für Innenminister Rhein kaum mehr geben. Immerhin ist er derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder." DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass in Europa bereits sieben Länder die Umsetzung dieser Richtlinie mit dem Hinweis auf den Verstoß gegen den EU-Vertrag und die Gefahr für das Fernmeldegeheimnis oder die Meinungsfreiheit ablehnen.


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