Ein Jahr nach dem EHEC-Ausbruch in Deutschland

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 03.05.2012
Pressemitteilung vom: 03.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Die Bundesminister Aigner und Bahr ziehen Bilanz: "Größter EHEC-Ausbruch in Deutschland wurde erfolgreich bewältigt – Der Bund optimiert die Zusammenarbeit der Behörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger" Bundesverbraucherschutzministerin ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 03.05.2012] Ein Jahr nach dem EHEC-Ausbruch in Deutschland


Die Bundesminister Aigner und Bahr ziehen Bilanz: "Größter EHEC-Ausbruch in Deutschland wurde erfolgreich bewältigt – Der Bund optimiert die Zusammenarbeit der Behörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger" Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben knapp ein Jahr nach der schweren EHEC-Epidemie in Deutschland eine erste Bilanz der bisher umgesetzten Maßnahmen gezogen: "Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 stellte die Gesundheits- und Lebensmittelbehörden von Bund und Ländern und das medizinische Versorgungssystem vor außerordentliche Herausforderungen, die durch eine gemeinsame Anstrengung bestmöglich bewältigt werden konnten. Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern hat sich vom Beginn des Ausbruchgeschehens an bewährt. Durch zielführende Befragungen von Patienten und gezielte Lebensmittelrückverfolgung sowie epidemiologische Studien des Robert Koch-Instituts war die Identifikation der Ursache der Infektionen – der Verzehr von rohen Sprossen – möglich." Die Bundesminister Aigner und Bahr loben die intensive Zusammenarbeit zwischen der humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Seite von Bund und Ländern während des EHEC-Ausbruchs und danken den mehreren tausend Pflegerinnen und Pflegern, Ärzten, Wissenschaftlern, Lebensmittelspezialisten, Laboranten "und den vielen anderen Helferinnen und Helfern, die hervorragende Arbeit geleistet haben bei der Bekämpfung dieser Epidemie". Die Behörden von Bund und Ländern hätten von Anfang an entschlossen gehandelt, eine optimale medizinische Versorgung der betroffenen Patienten ermöglicht, weitere Neuerkrankungen verhindert und die Spur der belasteten Lebensmittel aufgeklärt. "Die EHEC-Epidemie hat gezeigt: Bund und Länder haben gemeinsam entschlossen gehandelt und ein für Deutschland bisher einmaliges Ausbruchsgeschehen durch einen seltenen, aggressiven Krankheitserreger, der über Lebensmittel übertragen werden kann, erfolgreich bewältigt", so Aigner und Bahr.

Die Bundesregierung hat aber auch Lehren aus den Vorfällen gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch besser vor lebensmittelbedingten Krankheiten zu schützen. Als Konsequenz aus der bislang einmaligen Epidemie hatten BMELV und BMG beschlossen, die einzelnen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, um mögliche Schwachstellen ermitteln und für die Zukunft schließen zu können.

Laut Bahr sei erforderlich, dass die im Fall von EHEC bewiesene herausragende Expertise des Robert Koch-Institutes und der anderen zuständigen Bundesoberbehörden bei künftigen Ereignissen optimal zum Tragen kommen könne. Die Bundesregierung habe deshalb bereits im August 2011 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das die Übermittlung von Falldaten an das Robert Koch-Institut deutlich beschleunige. Über diese Sofortmaßnahme hinaus stellt das Gesetz die Weichen, um das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf eine einheitliche elektronische Basis zu stellen. Das Meldesystem für übertragbare Krankheiten soll durch Entwicklung und Erprobung eines Deutschen Elektronischen Meldesystems für Infektionsschutz (DEMIS) verbessert werden. DEMIS soll unter Nutzung der im Aufbau befindlichen Telematik-Infrastruktur eine medienbruchlose elektronische Meldung ermöglichen. Es biete die Chance, die Meldezeiten nochmals zu verkürzen, den Aufwand für die Meldepflichtigen zu reduzieren und dabei hohe Daten-sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu erfüllen. DEMIS soll über das heutige Meldewesen hinaus eine wechselseitige Kommunikation des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Ärzteschaft, Krankenhäusern und Laboren ermöglichen. Es soll insbesondere auch in Krisenfällen rasch an die jeweiligen aktuellen Erfordernisse angepasst werden können, etwa durch eine kurzfristige Erweiterung der von den Ärztinnen und Ärzten zu meldenden Angaben.

Das Gesetz ist vom Deutschen Bundestag bereits beschlossen worden und durchläuft zurzeit noch ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat. Darüber hinaus regelt der Gesetzesbeschluss gesundheitliche Anforderungen für Personal, das gewerblich mit Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr umgeht. Außerdem wird im Infektionsschutzgesetz – gemeinsam mit einer Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die vom BMELV derzeit mit den Ländern abgestimmt wird – der Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern und den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden bundeseinheitlich geregelt.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte, als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011 habe das Bundesverbraucherministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Krankheiten zu schützen, die durch Lebensmittel übertragen werden können. So hat die Europäische Kommission mit Unterstützung Deutschlands eine Reihe neuer Regelungen erarbeitet, um künftig eine bestmögliche Qualität von Sprossen zu garantieren. Die Details dieser Regelungen werden derzeit mit den 27 Mitgliedstaaten beraten. Dabei geht es insbesondere um schärfere Hygieneanforderungen und eine Zulassungspflicht für Sprossenbetriebe, um neue, routinemäßige EHEC-Tests von Sprossen, ein EU-weites Kontrollsystem zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Warenströme und Lieferwege sowie strengere Einfuhrvorschriften für Produkte aus Drittländern.

Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bereits nach dem Dioxin-Fall Anfang 2011 gebeten, die komplexen Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland zu überprüfen. Das daraufhin erstellte Gutachten des Bundesrechnungshofes hat sich auch intensiv mit der Bewältigung der EHEC-Epidemie befasst und das Bundesverbraucherministerium in seiner Haltung bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht – sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund. Der Bundesbeauftragte weist unter anderem auf die Pflicht der Länder hin, ausreichend Personal und finanzielle Mittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung zu stellen und rät, die Krisenkommunikation zu bündeln. Die am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin etablierte "Task Force", die zur Aufklärung der EHEC-Epidemie erstmalig in Deutschland eingesetzt wurde und aus Spezialisten von Bund, Ländern und EU bestand, hat laut Bundesrechnungshof erfolgreich gearbeitet.

Die Einrichtung einer Task Force mit Experten aus den Ländern, vom Bund und der EU war auch aus Sicht des Bundesverbraucherministeriums und des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgreich und soll künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements werden. Bei den Ermittlungen zur Aufklärung der EHEC-Epidemie arbeitete die Task Force wie eine Sonderkommission der Polizei und konzentrierte sich auf die Untersuchung bestimmter Ausbruchs-Cluster. Es ist nun geplant, am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin die notwendigen Strukturen einzurichten, damit die Task Force jederzeit einsatzbereit ist. Die Gespräche des Bundes mit den zuständigen Länderbehörden sind weit fortgeschritten. Es ist geplant, eine gemeinsame Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Ereignis- und Krisenfall und zur Bildung einer "Task Force Lebensmittelsicherheit" im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst 2012 zu beschließen.

Der EHEC-Ausbruch in 2011 war der größte Ausbruch mit Escherichia coli, den es in Deutschland gegeben hat, und einer der größten EHEC/HUS-Ausbrüche weltweit. Durch EHEC verstarben während des Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen, 3.842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer.

In der Vergangenheit konnten laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund 75 Prozent aller EHEC-Fälle nicht aufgeklärt werden. Im Fall der schweren Epidemie 2011 ist es durch intensive Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Behörden jedoch gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache zu identifizieren: Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie Sprossen und Keimlinge, die daraus gezogen wurden, waren für den Ausbruch verantwortlich.


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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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