Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 03.05.2012
Pressemitteilung vom: 03.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bleser begrüßt Schaffung neuer Spielräume zur Profilierung deutscher Weine Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 03.05.2012] Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes
Bleser begrüßt Schaffung neuer Spielräume zur Profilierung deutscher Weine
Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der Regelung ist es, interessierten Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. So können die Bundesländer durch die geplante Änderung die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet (zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche) stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden. Mit dem Kabinettsentwurf werden die regionalen Unterschiede des Weinbaus noch besser berücksichtigt.
"Damit schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, dass deutsche Weine noch besser und klarer gekennzeichnet werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Profilierung unserer sehr guten deutschen Weine im internationalen Wettbewerb", sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser.
Zudem soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde.
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Pressestelle
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bleser begrüßt Schaffung neuer Spielräume zur Profilierung deutscher Weine
Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der Regelung ist es, interessierten Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. So können die Bundesländer durch die geplante Änderung die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter festlegen, die aus kleineren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet (zum Beispiel Einzellagen oder Bereiche) stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassenlage erzeugt werden. Mit dem Kabinettsentwurf werden die regionalen Unterschiede des Weinbaus noch besser berücksichtigt.
"Damit schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, dass deutsche Weine noch besser und klarer gekennzeichnet werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Profilierung unserer sehr guten deutschen Weine im internationalen Wettbewerb", sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser.
Zudem soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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