Bundeskabinett stärkt Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Verbraucherministerin Aigner begrüßt Reform der Finanzaufsicht Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. "Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gestärkt und ein eigener Beirat für Verbraucher ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.05.2012] Bundeskabinett stärkt Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen
Verbraucherministerin Aigner begrüßt Reform der Finanzaufsicht
Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen.
"Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gestärkt und ein eigener Beirat für Verbraucher geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine eigene Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer schlagkräftigeren Behörde ausgebaut werden. Künftig soll die BaFin nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte und der von ihr überwachten Finanzdienstleistungsinstitute achten, sondern auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt geschaffen. Die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die BaFin zu wenden, wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Verbraucher erhalten zudem ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Damit wird gewährleistet, dass die Belange der Verbraucher Gehör finden. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium (BMELV) Sitz und Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Zudem wird klargestellt, dass die BaFin künftig auch im sogenannten "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig wird. Das kollektive Verbraucherinteresse ist berührt, wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibt insbesondere Aufgabe der Zivilgerichte.
Die Reform der Finanzaufsicht ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt. Sie ergänzt die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen", die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland erzielt hat. Dazu gehören insbesondere die verpflichtende Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die verpflichtende Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Verbraucherministerin Aigner begrüßt Reform der Finanzaufsicht
Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen.
"Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gestärkt und ein eigener Beirat für Verbraucher geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine eigene Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer schlagkräftigeren Behörde ausgebaut werden. Künftig soll die BaFin nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte und der von ihr überwachten Finanzdienstleistungsinstitute achten, sondern auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt geschaffen. Die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die BaFin zu wenden, wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Verbraucher erhalten zudem ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Damit wird gewährleistet, dass die Belange der Verbraucher Gehör finden. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium (BMELV) Sitz und Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Zudem wird klargestellt, dass die BaFin künftig auch im sogenannten "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig wird. Das kollektive Verbraucherinteresse ist berührt, wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibt insbesondere Aufgabe der Zivilgerichte.
Die Reform der Finanzaufsicht ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt. Sie ergänzt die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen", die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland erzielt hat. Dazu gehören insbesondere die verpflichtende Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die verpflichtende Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "Bundeskabinett stärkt Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundeskabinett stärkt Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
