Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Forschungsstandort Deutschland

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Gesetzesentwurf beinhaltet die Lockerung des Besserstellungsverbots Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael ...

[CDU/CSU-Fraktion - 02.05.2012] Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Forschungsstandort Deutschland


Gesetzesentwurf beinhaltet die Lockerung des Besserstellungsverbots

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:

"Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz löst die christlich-liberale Koalition ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Das Gesetz leistet einen entscheidenden Beitrag, um der Wissenschaft auch in Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und die Qualität der Forschung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. Die Forschungsorganisationen erhalten in vier Kernbereichen – insbesondere Haushalt und Personal – spürbar mehr Flexibilität.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Globalhaushalten vor. Sie erlauben die Übertragung von Mitteln auf Folgejahre (Überjährigkeit) sowie die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen Betriebs- und Investitionsmitteln. Vorhandene Stellenpläne können abgeschafft werden. So tragen wir den Unwägbarkeiten des Forschungsprozesses auch haushalterisch Rechnung und ermöglichen den Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung.

Wenn wir hochqualifiziertes Personal halten und neue Spitzenkräfte gewinnen wollen, müssen die Einrichtungen im stärker werdenden internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenz- und marktfähige Angebote machen können. Der Gesetzentwurf beinhaltet deshalb die Lockerung des Besserstellungsverbots: privat eingeworbene Mittel dürfen fortan zur Zahlung von Gehältern und Gehaltsbestandteilen verwendet werden.

Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch zusätzliche Verantwortung. Daher implementiert der Gesetzentwurf ein internes und externes Wissenschafts- und Finanzcontrolling sowie ein ausgeprägtes Berichtswesen gegenüber den Zuwendungsgebern.

Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Länder die Grundideen dieses Gesetzentwurfes aufgreifen. Ihre Unterstützung ist notwendig, da der überwiegende Teil der Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In Kooperation mit den Ländern müssen auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Universitären und außeruniversitären Einrichtungen vermieden werden."

Hintergrund:

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die unionsgeführte Bundesregierung die Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. In dieser Legislatur werden diese Maßnahmen in Form eines Gesetzes verstetigt und ausgebaut.


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