Minister Schneider: Insgesamt 1,5 Millionen Euro Nachzahlung

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 27.04.2012
Pressemitteilung vom: 27.04.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Kindererziehungszeiten bei Hinterbliebenenrenten überprüft / 740 Rentnerinnen und Rentner erhalten Nachzahlung Düsseldorf, 27.04.2012 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: 740 ...

[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 27.04.2012] Minister Schneider: Insgesamt 1,5 Millionen Euro Nachzahlung


Kindererziehungszeiten bei Hinterbliebenenrenten überprüft / 740 Rentnerinnen und Rentner erhalten Nachzahlung

Düsseldorf, 27.04.2012

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

740 Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente haben eine Anhebung ihrer Rente und eine Nachzahlung von durchschnittlich rund 2.000 Euro erhalten. Dies ist das Ergebnis einer Überprüfung, die Sozialminister Guntram Schneider bei den seiner Aufsicht unterstehenden Deutschen Rentenversicherungen Rheinland und Westfalen veranlasst hat:

"Wir hatten Hinweise, dass andere Rentenversicherungsträger infolge von Problemen bei den Computerprogrammen nicht immer die Zuschläge für Kindererziehungszeiten der Hinterbliebenen berücksichtigt haben", sagte Sozialminister Guntram Schneider heute (27. April 2012). Deshalb habe das NRW-Sozialministerium die Rentenversicherungen des Landes angeregt zu überprüfen, ob bei den laufenden Hinterbliebenenrenten Kindererziehungszuschläge unberücksichtigt geblieben sind.

Diese Prüfungen haben bei 740 Bestandsrenten zur Neuberechnung der Witwen- oder Witwerrente und zu Nachzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro geführt. "Erfreulicherweise konnten diese Fälle zeitnah geklärt und die Nachzahlungen und Zinsbeträge an die Berechtigten ausgezahlt werden", so der Minister. Darüber hinaus hätten die Rentenversicherungsträger in ihren Programmsystemen inzwischen sichergestellt, dass bei der Berechnung einer Witwen- oder Witwerrente regelmäßig geprüft wird, ob ein Zuschlag wegen Kindererziehung fällig ist.

Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente haben seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Zuschlag wegen eigener Kindererziehungszeiten. Damit soll erreicht werden, dass die Kindererziehung auch bei der Witwen- bzw. Witwerrente honoriert wird und die seit 2002 von 60 Prozent auf 55 Prozent zu reduzierenden Witwen- und Witwerrenten einen Ausgleich erfahren. Die tatsächliche Nachzahlung aufgrund der Neuberechnung hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab und kann deutlich unter oder aber auch über dem statistischen Durchschnittswert von rund 2.000 Euro liegen.

Bei den der Rechtsaufsicht des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums unterstehenden Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Deutschen Rentenversicherung Westfalen sind insgesamt rund 10 Millionen Menschen versichert.


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