Thüringen fordert Grenzwerte oder Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in phosphathaltigen Düngemitteln
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 27.04.2012
Pressemitteilung vom: 27.04.2012 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Agrarminister der Bundesländer unterstützen Thüringens Vorstoß Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten die Bundesregierung, einen Bericht zu den festgestellten Urangehalten in Phosphatdüngemitteln ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 27.04.2012] Thüringen fordert Grenzwerte oder Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in phosphathaltigen Düngemitteln
Agrarminister der Bundesländer unterstützen Thüringens Vorstoß
Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten die Bundesregierung, einen Bericht zu den festgestellten Urangehalten in Phosphatdüngemitteln vorzulegen. Ebenso fordern die Länder, dass eine Kennzeichnungspflicht oder Grenzwerte für Uran in Düngemitteln gesetzlich geregelt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Thüringens zur Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in Phosphordüngern.
Hintergrund:
Uran ist vorrangig wegen seiner toxischen Eigenschaften relevant. Uran wurde in mineralischen Phosphatdüngern sowie P-haltigen Mehrnährstoffdüngern nachgewiesen. Ursache dafür sind in der Regel geogen bedingte Anreicherungen von Uran in den zur Düngemittelherstellung verwendeten Rohphosphaten. In vieharmen Regionen wird der Phosphatbedarf der Pflanzen durch den Einsatz von Phosphordüngern gesichert. Die Schwankungsbreite der Urangehalte bei handelsüblichen Düngemitteln ist sehr groß. Deshalb kann die Einführung von Kennzeichnungs- oder Grenzwerten für P-Düngemittel für die landwirtschaftliche Praxis und für einen vorsorgenden Verbraucherschutz von besonderem Interesse sein. In Thüringen nimmt die Phosphorversorgung der Ackerböden seit 1990 stetig ab. Daher ist in Zukunft mit einem zunehmenden Einsatz von phosphorhaltigen Düngemitteln durch die Landwirte zu rechnen.
Hinsichtlich der Aufnahme von Uran durch den Verzehr von Trinkwasser hat die Bundesregierung aus Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die seit 1. November 2011 in Kraft ist, erstmalig einen Grenzwert für Uran festgelegt. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser ist dies zurzeit der weltweit niedrigste Grenzwert. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen - Säuglinge eingeschlossen - lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361/3799 922
Fax: 0361/3799 939
e-mail: poststelle@tmlfun.thueringen.de
Agrarminister der Bundesländer unterstützen Thüringens Vorstoß
Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten die Bundesregierung, einen Bericht zu den festgestellten Urangehalten in Phosphatdüngemitteln vorzulegen. Ebenso fordern die Länder, dass eine Kennzeichnungspflicht oder Grenzwerte für Uran in Düngemitteln gesetzlich geregelt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Thüringens zur Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in Phosphordüngern.
Hintergrund:
Uran ist vorrangig wegen seiner toxischen Eigenschaften relevant. Uran wurde in mineralischen Phosphatdüngern sowie P-haltigen Mehrnährstoffdüngern nachgewiesen. Ursache dafür sind in der Regel geogen bedingte Anreicherungen von Uran in den zur Düngemittelherstellung verwendeten Rohphosphaten. In vieharmen Regionen wird der Phosphatbedarf der Pflanzen durch den Einsatz von Phosphordüngern gesichert. Die Schwankungsbreite der Urangehalte bei handelsüblichen Düngemitteln ist sehr groß. Deshalb kann die Einführung von Kennzeichnungs- oder Grenzwerten für P-Düngemittel für die landwirtschaftliche Praxis und für einen vorsorgenden Verbraucherschutz von besonderem Interesse sein. In Thüringen nimmt die Phosphorversorgung der Ackerböden seit 1990 stetig ab. Daher ist in Zukunft mit einem zunehmenden Einsatz von phosphorhaltigen Düngemitteln durch die Landwirte zu rechnen.
Hinsichtlich der Aufnahme von Uran durch den Verzehr von Trinkwasser hat die Bundesregierung aus Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die seit 1. November 2011 in Kraft ist, erstmalig einen Grenzwert für Uran festgelegt. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser ist dies zurzeit der weltweit niedrigste Grenzwert. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen - Säuglinge eingeschlossen - lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
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Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
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