Bundeskabinett beschließt schärfere Kontrollen für Futtermittel und den Aufbau eines bundesweiten Dioxin-Frühwarnsystems
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugestimmt und schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. Als nächster Schritt zur Umsetzung des ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.02.2011] Bundeskabinett beschließt schärfere Kontrollen für Futtermittel und den Aufbau eines bundesweiten Dioxin-Frühwarnsystems
Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugestimmt und schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. Als nächster Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen neu geregelt werden. Auch eine Rechtsverordnung zur Trennung der Produktionsströme ist bereits in Arbeit.
Nach der heute vom Kabinett gebilligten Änderung des LFGB wird es künftig eine Meldepflicht für private Labore geben. Sie müssen bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen.
"Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen", sagte Aigner. "Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans werden mit Hochdruck umgesetzt. Die Verschärfung der Überwachung ist dabei ein entscheidender Punkt." Mit den neuen Meldepflichten können die Überwachungsbehörden in Deutschland schneller und gezielter reagieren. "Diese Regelungen werden wir auch auf EU-Ebene vorantreiben", so Aigner. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat bereits ihre Unterstützung für eine europaweite Regelung zugesagt und auch die EU-Kommission hat signalisiert, schnelle Entscheidungen zu unterstützen.
Mit der Novelle des LFGB wird in Deutschland zudem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden. Dort werden die Angaben geprüft, bei Bedarf kann sofort eingeschritten werden. Seit Jahren werden von den Überwachungsbehörden Daten zu Gehalten an Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in Lebensmitteln und Futtermitteln erhoben. Zukünftig sollen diese Informationen in einem gemeinsamen Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zusammengeführt werden. Neu ist auch, dass die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft dort gespeichert und ausgewertet werden. Die gesammelten Daten werden alle drei Monate ausgewertet und als Quartalsbericht zusammengestellt, damit Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden können.
Als nächster Schritt soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen in einer Verordnung neu geregelt werden. Dabei werden Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht unterworfen, die an strenge Kriterien geknüpft ist. Die Betriebe dürfen ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie vor Ort von der zuständigen Behörde überprüft wurden.
Auch die Trennung der Produktion von Futterfetten und Industriefetten wird in einer Rechtsverordnung geregelt werden. National wird das zunächst über die Zulassung der Betriebe sichergestellt. Langfristig wird in diesem Bereich eine europäische Lösung angestrebt.
Ebenfalls auf EU-Ebene soll eine verbindliche Positivliste für Einzelfuttermittel geschaffen werden. Ziel dieser Liste ist es, die Sicherheit und Transparenz im gemeinschaftlichen Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein.
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen die zuständigen Behörden noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen.
Die Frage, ob ein Verstoß gegen das LFGB als Straftat oder Ordnungswidrigkeit einzustufen ist und ob der bisherige Strafrahmen noch sachgerecht ist, kommt noch in diesem Monat auf den Prüfstand. Die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger werden diesen Aspekt Mitte Februar bei einem Treffen mit Rechtssachverständigen erörtern.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugestimmt und schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. Als nächster Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen neu geregelt werden. Auch eine Rechtsverordnung zur Trennung der Produktionsströme ist bereits in Arbeit.
Nach der heute vom Kabinett gebilligten Änderung des LFGB wird es künftig eine Meldepflicht für private Labore geben. Sie müssen bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen.
"Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen", sagte Aigner. "Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans werden mit Hochdruck umgesetzt. Die Verschärfung der Überwachung ist dabei ein entscheidender Punkt." Mit den neuen Meldepflichten können die Überwachungsbehörden in Deutschland schneller und gezielter reagieren. "Diese Regelungen werden wir auch auf EU-Ebene vorantreiben", so Aigner. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat bereits ihre Unterstützung für eine europaweite Regelung zugesagt und auch die EU-Kommission hat signalisiert, schnelle Entscheidungen zu unterstützen.
Mit der Novelle des LFGB wird in Deutschland zudem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden. Dort werden die Angaben geprüft, bei Bedarf kann sofort eingeschritten werden. Seit Jahren werden von den Überwachungsbehörden Daten zu Gehalten an Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in Lebensmitteln und Futtermitteln erhoben. Zukünftig sollen diese Informationen in einem gemeinsamen Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zusammengeführt werden. Neu ist auch, dass die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft dort gespeichert und ausgewertet werden. Die gesammelten Daten werden alle drei Monate ausgewertet und als Quartalsbericht zusammengestellt, damit Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden können.
Als nächster Schritt soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen in einer Verordnung neu geregelt werden. Dabei werden Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht unterworfen, die an strenge Kriterien geknüpft ist. Die Betriebe dürfen ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie vor Ort von der zuständigen Behörde überprüft wurden.
Auch die Trennung der Produktion von Futterfetten und Industriefetten wird in einer Rechtsverordnung geregelt werden. National wird das zunächst über die Zulassung der Betriebe sichergestellt. Langfristig wird in diesem Bereich eine europäische Lösung angestrebt.
Ebenfalls auf EU-Ebene soll eine verbindliche Positivliste für Einzelfuttermittel geschaffen werden. Ziel dieser Liste ist es, die Sicherheit und Transparenz im gemeinschaftlichen Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein.
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen die zuständigen Behörden noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen.
Die Frage, ob ein Verstoß gegen das LFGB als Straftat oder Ordnungswidrigkeit einzustufen ist und ob der bisherige Strafrahmen noch sachgerecht ist, kommt noch in diesem Monat auf den Prüfstand. Die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger werden diesen Aspekt Mitte Februar bei einem Treffen mit Rechtssachverständigen erörtern.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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