Ausländische Hochschulabsolventen sind uns hoch willkommen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 26.04.2012
Pressemitteilung vom: 26.04.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Perspektiven für einen dauerhaften Verbleib im Land werden geschaffen Am morgigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie. Darin enthalten sind auch Verbesserungen für bleibewillige ...

[CDU/CSU-Fraktion - 26.04.2012] Ausländische Hochschulabsolventen sind uns hoch willkommen


Perspektiven für einen dauerhaften Verbleib im Land werden geschaffen

Am morgigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie. Darin enthalten sind auch Verbesserungen für bleibewillige ausländische Hochschulabsolventen. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski:

"80 Prozent der ausländischen Master-Absolventen sind bereit, bei uns zu bleiben. In Großbritannien ist es nur die Hälfte. Das ist eine große Chance, die dringend benötigten Ingenieure und Ärzte für eine Tätigkeit in Deutschland zu gewinnen.

Bisher bleibt tatsächlich erst ein Viertel. Deshalb verbessern wir jetzt die Rahmenbedingungen für Studium und Jobsuche und schaffen Perspektiven für einen dauerhaften Verbleib im Land.

Die Zukunft unseres Landes hängt maßgeblich davon ab, dass es uns gelingt, die klügsten Köpfe für uns zu gewinnen und im Lande zu halten. Wer sich bereits an unseren Hochschulen bewährt hat, ist uns hoch willkommen." Hintergrund:

Das Gesetz enthält mehrere Verbesserungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen. Die Orientierungsphase wird von zwölf auf 18 Monate ausgedehnt. Erwerbsbeschränkungen in dieser Zeit entfallen. Schließlich können die ausländischen Hochschulabsolventen künftig ohne Rücksicht auf eine Gehaltsgrenze eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie eine ihrer Ausbildung angemessene Tätigkeit ausüben und 24 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.


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