Kriegsopfer-Renten werden angepasst

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin

Kurzfassung: 40.000 Senioren in Ostdeutschland profitieren Rentenleistungen für Kriegsopfer und ihnen gleichgestellte Personen (z.B. Wehr- und Zivildienstopfer, Gewaltopfer, SED-Opfer) sollen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) so angepasst werden, dass sie ...

[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 02.02.2011] Kriegsopfer-Renten werden angepasst


40.000 Senioren in Ostdeutschland profitieren

Rentenleistungen für Kriegsopfer und ihnen gleichgestellte Personen (z.B. Wehr- und Zivildienstopfer, Gewaltopfer, SED-Opfer) sollen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) so angepasst werden, dass sie ab dem 1. Juli 2011 in gleicher Höhe in ganz Deutschland gezahlt werden. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf des BMAS zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften verabschiedet. Bislang erhielten die BVG-Berechtigten in den neuen Ländern - mit Ausnahme der Grundrenten der Kriegsbeschädigten und der SED-Opfer - 88,71 % der in den alten Ländern erbrachten Leistungen. Von dieser Angleichung profitieren rund 40.000 meist hochbetagte Menschen in den neuen Ländern.

Zudem werden ab dem 1. Juli 2011 alle Kriegsopfer im Ausland ebenfalls gleiche Leistungen erhalten. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass alle Bezieher von Leistungen nach dem BVG im EU-Ausland gleiche Leistungen bekommen müssen. Dies wurde von der Versorgungsverwaltung bereits vollzogen und wird jetzt im Gesetz ausdrücklich festgehalten. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Recht der Auslandsversorgung und -fürsorge zugleich wesentlich vereinfacht und entbürokratisiert.

Auch die etwa 20.000 Berechtigten, die derzeit nach dem Sozialen Entschädigungsrecht Leistungen erhalten, profitieren von gesetzlichen Neuerungen. Die Verfahren zur Berechnung werden wesentlich vereinfacht. Durch eine Besitzstandsregelung wird aber sichergestellt, dass niemand in Zukunft geringere Leistungen als bisher bekommt. Vom Berufsschadenausgleich profitierten Menschen, die durch erlittene gesundheitliche Schädigung berufliche Nachteile haben.


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