Lohndrückerei beenden ist gute ordnungspolitische Tradition

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 25.04.2012
Pressemitteilung vom: 25.04.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Allgemeine Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis wird angestrebt Eine Arbeitsgruppe der Unionsfraktion hat heute ein Konzept zur Umsetzung einer allgemeinen Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis vereinbart.Hierzu erklärt ...

[CDU/CSU-Fraktion - 25.04.2012] Lohndrückerei beenden ist gute ordnungspolitische Tradition


Allgemeine Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis wird angestrebt

Eine Arbeitsgruppe der Unionsfraktion hat heute ein Konzept zur Umsetzung einer allgemeinen Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis vereinbart.Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Wir wollen faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Wir wollen diesem Grundsatz auch in Zukunft zur Durchsetzung verhelfen und Fehlentwicklungen in einigen Bereichen wirksam entgegenwirken. Dafür strebt die Unionsfraktion eine allgemeine Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis an.

Unser Konzept verbindet gesellschaftspolitische Verantwortung und wirtschaftspolitische Vernunft. Wir setzen der Lohndrückerei ein Ende, die ein Ausdruck von Missachtung der Arbeit ist. Die große Mehrheit der seriösen Arbeitgeber, gerade auch im Mittelstand, wird vor ruinöser, wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt. Zugleich stärken wir die Tarifpartner und gewährleisten durch die tarifpartnerschaftliche Lösung, dass die Produktivität, die hinter der Arbeitsleistung steht, nicht ausgeblendet wird. Unser Konzept ist das einzige, das nicht auf staatlicher Lohnfestsetzung, sondern auf der bewährten Tarifautonomie aufbaut. Wir praktizieren damit ‚Soziale Marktwirtschaft pur‘, ganz in der Tradition Ludwig Erhards. Diese hat Deutschland und auch die Union als politische Kraft stark gemacht.

Unsere Strategie der branchenbezogenen Mindestlöhne ist der richtige Weg. Mit ihr haben unionsgeführte Bundesregierungen in Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindliche Mindestlöhne auf Basis der jeweiligen Tarifverträge eingeführt - darunter für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger, in der Baubranche, der Zeitarbeit sowie im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Wir haben damit bereits ein wichtiges Stück Ordnung auf den Arbeitsmärkten geschaffen. Die wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Forschungsinstitute hat bewiesen, dass es zu den oft prognostizierten Arbeitsplatzverlusten bei tariflichen Mindestlöhnen nicht kommt.

Diesen erprobten Weg wollen wir weitergehen und mit der allgemeinen Lohnuntergrenze auf die Bereiche ausdehnen, in denen tarifvertragliche Branchenlösungen nicht zustande kommen können."


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