Irreführende und falsche Behauptungen von Stiftung Warentest zum ALgentest: "Die grüne Gefahr

  • Pressemitteilung der Firma Hannes Pharma, 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Hannes Pharma aus

Kurzfassung: In dem aktuellen Testbericht 2/2011 "Die grüne Gefahr" suggeriert die Stiftung Warentest gegenüber dem Leser, dass bestimmte Algenpräparate und insbesondere auch AFA Produkte aus den Upper Klamath Lake aus dem Hause HANNES' gesundheitsschädlich ...

[Hannes Pharma - 02.02.2011] Irreführende und falsche Behauptungen von Stiftung Warentest zum ALgentest: "Die grüne Gefahr"


In dem aktuellen Testbericht 2/2011 "Die grüne Gefahr" suggeriert die Stiftung Warentest gegenüber dem Leser, dass bestimmte Algenpräparate und insbesondere auch AFA Produkte aus den Upper Klamath Lake aus dem Hause HANNES' gesundheitsschädlich seien und dass Microcystine Leber, Niere und Gehirn schädigen können. Zudem stuft sie die Weltgesundheitsorganisation als möglicherweise krebserregend ein. Dies erfolgt durch die plakative Überschrift "Die grüne Gefahr" sowie weiteren Texten.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn es kommt auf die zugeführte Menge der Microcystine an. Insbesondere verschweigt Stiftung Warentest Ihren Lesern, dass sich bereits die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zuständige kanadische Gesundheitsbehörde (Health Canada) mit der Zufuhr von Microcystin über Algenpräparate ausführlich beschäftigt haben und einen sicheren Grenzwert für die Zufuhr von Microcystin-Werten festgelegt haben. Sowohl die WHO, wie auch die zuständigen Behörden in Kanada (Health Canada) und das Oregon Health Devision und Oregon Department of Agriculture haben einen sicheren Grenzwert bei der Zufuhr von 1 µg/g Microcystin festgelegt. Produkte, die diesen Grenzwert einhalten, werden als sicher und ausdrücklich nicht gesundheitsschädlich eingestuft.
Diesen Vorgaben der WHO der Senat Commission on Food Safety und der deutschen Lebensmittelüberwachung entsprechen die AFA Produkte von HANNES' diesen Ansprüchen.

Es ist davon auszugehen, dass die Allgemeinheit ein Interesse an sachlicher und objektiver Beurteilung hat und dem Interesse des Betroffenen gegenüber dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dann Vorrang zukommt, wenn die Beurteilung durch die Stiftung Warentest unsachlich oder willkürlich ist (OLG Frankfurt am Main, 1974, 1568; OLG Stuttgart, 1964, 595,596; OLG Düsseldorf BB 1982, 62). Diese den Veröffentlichungen der Stiftung Warentest zugrunde liegenden Untersuchungen müssen neutral, objektiv mit der notwendigen Sachkunde und mit dem Bemühen um Richtigkeit vorgenommen werden (BGHZ 65, 325, 334).

Eine ausführliche Stellungnahme kann über folgende URL eingesehen werden: http://www.hannes-pharma.de/stellungnahma_afa.htm


Markus Hannes

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