Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 18.04.2012
Pressemitteilung vom: 18.04.2012 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz NRW sichert eine gerechte und faire Entlohnung von Arbeitskräften Übergangsregelungen schaffen Klarheit für Kommunen und Behörden Düsseldorf. Am 1. Mai 2012 tritt das Gesetz über die ...

[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 18.04.2012] Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz


NRW sichert eine gerechte und faire Entlohnung von Arbeitskräften

Übergangsregelungen schaffen Klarheit für Kommunen und Behörden

Düsseldorf. Am 1. Mai 2012 tritt das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. Um das Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umzusetzen, muss es allerdings noch durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Diese kann jedoch zurzeit wegen der fehlenden Mitwirkungsmöglichkeit des Landtages nicht er­folgen. Daher hat sich die Landesregierung im Kabinett jetzt für eine Übergangslösung entschieden.

"Die Landesregierung hat sich kurzfristig auf Übergangsregelungen ge­einigt, die sich an die Landesbehörden richten und den Kommunen zur Anwendung empfohlen werden", erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die Kabinettssitzung. "Damit können sich die Menschen darauf verlassen, dass wir alles Mögliche tun, um eine gerechte und faire Entlohnung von Arbeitskräften in NRW zu erreichen. Ein Untergraben sozialer Standards wird es mit uns nicht geben", betonte Voigtsberger. Mit der neuen Vorgabe in der öffentlichen Auf­tragsvergabe erreiche die Landesregierung einen weiteren Meilenstein bei einer stärkeren Verankerung von Sozialstandards und Nachhaltigkeit in NRW.

In den Übergangsregelungen werden Hinweise für die Vergabepraxis zur Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW gegeben. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Muster­formulare für die im Gesetz verankerten Verpflichtungserklärungen und besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung. Der Übergangserlass wird umgehend im Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.vergabe.nrw.de bereitgestellt.


Ansprechpartner Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3843-1022
Fax: (0211) 3843-9005

Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .

Firmenkontakt:
Ansprechpartner Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3843-1022
Fax: (0211) 3843-9005

Die Pressemeldung "Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz" ist Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW).