Änderung der Schülerfahrkostenverordnung

  • Pressemitteilung der Firma Schulministerium NRW, 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Schulministerium NRW aus Düsseldorf

Kurzfassung: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung, die das Landeskabinett Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, kann zum kommenden Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden. Künftig werden ...

[Schulministerium NRW - 17.04.2012] Änderung der Schülerfahrkostenverordnung


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung, die das Landeskabinett Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, kann zum kommenden Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden. Künftig werden Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich genauso behandelt wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I. "Nach der Billigung durch das Kabinett ging der Entwurf zur Änderung der Schülerfahrkostenverordnung noch in die Verbändebeteiligung. Und auch hier wurde im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und auch der Kommunen entschieden. Die Änderung ist damit beschlossene Sache. Mit ihr beenden wir die Ungerechtigkeiten der bestehenden Regelung", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute in Düsseldorf. Die Ungleichbehandlung war bei der Einführung des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium durch die Vorgängerregierung verursacht worden. Hier gehört die Klasse zehn bereits zur Sekundarstufe II (Oberstufe), während die Klasse zehn an den anderen Schulformen zur Sekundarstufe I gehört. Für Sekundarstufe I und Sekundarstufe II gelten unterschiedliche Regelungen. Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab einer Schulweglänge von 3,5 Kilometern, in der Sekundarstufe II ab fünf Kilometern. Den Kommunen wird für die entstehenden Mehrkosten ein finanzieller Ausgleich von etwa 6,5 Millionen Euro jährlich gewährt.


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