Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni ungültig

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: NRW-Innenminister Jäger: Jetzt die notwendigen Reisedokumente beantragen -- Familien, die nach den Osterferien mit den Planungen für die Sommerferien starten, sollten eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten: "Ab dem 26. Juni ...

[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 17.04.2012] Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni ungültig


NRW-Innenminister Jäger: Jetzt die notwendigen Reisedokumente beantragen

-- Familien, die nach den Osterferien mit den Planungen für die Sommerferien starten, sollten eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten: "Ab dem 26. Juni müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute (17. April) in Düsseldorf. Dies gelte unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. "Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig", führte der Minister aus. Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf eine anstehende Urlaubsreise ein eigenes Reisedokument für das Kind erforderlich ist. "Ich empfehle, dieses Dokument bald zu beantragen, da mit einer Produktionszeit von mehreren Wochen zu rechnen ist", so der Minister. Gerade vor den Sommerferien sei das Antragsaufkommen erfahrungsgemäß hoch.Die weitreichende Rechtsänderung ergibt sich unmittelbar aus europäischen Vorgaben und ist für Deutschland bindend.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. "Welches Dokument das Richtige ist, muss in jedem Einzelfall entschieden werden", erläuterte Jäger. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Passbehörden. Gleichzeitig wies Jäger darauf hin, dass die Reisepässe für die Eltern als Passinhaber uneingeschränkt gültig bleiben. Eine Streichung des Kindereintrags ist nicht erforderlich.


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