Religionsfreiheit und Toleranz gehören zusammen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 13.04.2012
Pressemitteilung vom: 13.04.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes Die Verteilung von Koran-Exemplaren in deutschen Großstädten soll an diesem Wochenende fortgesetzt werden. Dazu erklärt die Beauftragte der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 13.04.2012] Religionsfreiheit und Toleranz gehören zusammen


Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Die Verteilung von Koran-Exemplaren in deutschen Großstädten soll an diesem Wochenende fortgesetzt werden. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Selbstverständlich umfasst Artikel 4 unseres Grundgesetzes das Recht, friedlich für seine Religion zu werben. Mission ist Bestandteil der Religionsfreiheit und gilt unterschiedlos für alle bei uns vertretenen Religionen.

Genauso selbstverständlich ist die Religionsfreiheit in die anderen Werte unseres Grundgesetzes eingebettet: Toleranz, Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Wahrung der Grundrechte anderer gelten auch für religiöse Gemeinschaften. Wer das vergisst, wer Religion politisch instrumentalisiert und unter dem Deckmantel der Religion Gewalt gegen vermeintlich Ungläubige fordert, der muss sich Kritik und Argwohn gefallen lassen. Erfreulicherweise wird diese Kritik auch vom Zentralrat der Muslime geteilt.

Die Koran-Exemplare werden von Salafisten verteilt. Die streng islamische Gruppierung der Salafisten ist mit Intoleranz gegenüber anderen Religionen sowie antidemokratischem Handeln aufgefallen. Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Ihre Drohungen gegen Journalisten, die kritisch über die Koran-Verteilungen berichten, sind nicht hinnehmbar. Sie belegen, dass diese Überwachung notwendig ist.

Gleichzeitig differenzieren wir: Aus der kritischen Beobachtung salafistischer Umtriebe dürfen wir keine Schlussfolgerungen über den Islam als solchen ziehen. Das Recht der Muslime, von ihrer Religionsfreiheit auch in Deutschland friedlich Gebrauch zu machen, steht nicht in Frage.

Das Recht zu missionieren, seinen Glauben frei zu wählen und gegebenenfalls zu wechseln, sind verbindliche Elemente der Religionsfreiheit – die aber auch für Christen in islamischen Ländern gelten müssen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Debatte den Dialog zwischen den Religionen in Deutschland intensiviert und nicht etwa die Kluft zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen vertieft. Die Werte des Grundgesetzes gelten für alle uneingeschränkt."


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