BMU: Fakten zur Finanzierung der Stilllegung von Kernkraftwerken – Rückbau gesichert

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 11.04.2012
Pressemitteilung vom: 11.04.2012 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heute von Greenpeace aufgeworfenen Debatte zur Stilllegung von Kernkraftwerken erklärt das BMU: Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig. Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 11.04.2012] BMU: Fakten zur Finanzierung der Stilllegung von Kernkraftwerken – Rückbau gesichert


Anlässlich der heute von Greenpeace aufgeworfenen Debatte zur Stilllegung von Kernkraftwerken erklärt das BMU:

Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig. Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Durch die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen werden die Finanzierung des Rückbaus und die Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle einschließlich deren Endlagerung auch nach Ende des Betriebs des Kernkraftwerkes ge-währleistet.

Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten.

Die Forderung nach staatlichen Fonds ist nicht neu: Auch bei solchen Fonds bestehen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Mittel in der Zukunft durchaus Risiken, insbesondere die Finanzkrise hat vor Augen geführt, dass auch als sicher angesehene Anlagefonds mit Risiken behaftet sein können. Gleichwohl ist das eine Überlegung, die man prüfen kann.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Ingo Strube, Jürgen Maaß, Frauke Stamer, Dr. Elke Mayer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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