BMELV fördert Aufbau von Strukturen für den Verbraucherschutz in Tunesien
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 04.04.2012
Pressemitteilung vom: 04.04.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Für einen wirksamen Verbraucherschutz müssen Informationen zugänglich und verständlich sein – und zwar nicht nur in Deutschland. Transparenz spielt auch international eine wichtige Rolle. "Transparenz und Wahlfreiheit sind wesentliche Säulen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 04.04.2012] BMELV fördert Aufbau von Strukturen für den Verbraucherschutz in Tunesien
Für einen wirksamen Verbraucherschutz müssen Informationen zugänglich und verständlich sein – und zwar nicht nur in Deutschland. Transparenz spielt auch international eine wichtige Rolle.
"Transparenz und Wahlfreiheit sind wesentliche Säulen der Verbraucherpolitik. Das möchten wir mit einem gemeinsamen Verbraucherschutzprojekt in Tunesien unterstützen", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesverbraucherministerin, Dr. Gerd Müller, am Dienstag anlässlich des Starts des Gemeinschaftsprojekts. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) engagiert sich in einer Zeit, in der demokratische Strukturen in der arabischen Welt wachsen, in Ägypten und Tunesien im Rahmen von Twinning-Projekten beim Aufbau des Verbraucherschutzes.
Ziel des zweijährigen Twinningprojekts in Tunesien ist es, die Lebensmittel- und Produktsicherheit zu stärken. Als Partner von Frankreich unterstützt das BMELV den Ausbau der Kapazitäten für Marktüberwachung, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schulung der Beschäftigten. Außerdem sollen Verbraucher durch Publikationen und Internetangebote über ihre Rechte und das Marktgeschehen informiert werden. Hierfür sollen die erforderlichen administrativen Strukturen und die IT-Systeme des tunesischen Ministeriums für Handel und Tourismus und des tunesischen Instituts für Verbraucherschutz geschaffen werden.
Das tunesische Verbraucherrecht soll mithilfe dieses Projekts an das europäische Recht angepasst werden. Tunesische Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Produkte sicher sind. Sie sollen Anspruch auf die gleichen Verbraucherrechte wie EU- Bürger haben. Das gibt den Verbrauchern nicht nur die Freiheit, selbstbestimmt über ihren Konsum zu entscheiden, sondern erleichtert auch den Handel zwischen Tunesien und den Mitgliedstaaten der EU und fördert somit auch die wirtschaftliche Entwicklung.
Hintergrundinformationen zum Twinning
Im Rahmen von Twinning-Projekten (Behördenpartnerschaften) werden Experten aus den Dienststellen des Bundes und der Länder für zeitlich befristete Einsätze in Partnerländer entsandt, um gemeinsam mit den lokalen Bediensteten Projekte, wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen. Durch die EU-Nachbarschaftspolitik wurde 2003 das Instrument Twinning, das ursprünglich für die Heranführung der EU-Beitrittskandidaten an das EU-Recht geschaffen wurde, auf die neuen Nachbarn der EU, darunter auch Tunesien und weitere Mittelmeer-Anrainer, zur Förderung des Auf- und Ausbaus institutioneller Strukturen ausgeweitet.
Weitere Informationen zu den Twinning-Projekten, in denen sich das BMELV aktuell engagiert, finden Sie im Internet unter www.bmelv-twinning.de.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Für einen wirksamen Verbraucherschutz müssen Informationen zugänglich und verständlich sein – und zwar nicht nur in Deutschland. Transparenz spielt auch international eine wichtige Rolle.
"Transparenz und Wahlfreiheit sind wesentliche Säulen der Verbraucherpolitik. Das möchten wir mit einem gemeinsamen Verbraucherschutzprojekt in Tunesien unterstützen", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesverbraucherministerin, Dr. Gerd Müller, am Dienstag anlässlich des Starts des Gemeinschaftsprojekts. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) engagiert sich in einer Zeit, in der demokratische Strukturen in der arabischen Welt wachsen, in Ägypten und Tunesien im Rahmen von Twinning-Projekten beim Aufbau des Verbraucherschutzes.
Ziel des zweijährigen Twinningprojekts in Tunesien ist es, die Lebensmittel- und Produktsicherheit zu stärken. Als Partner von Frankreich unterstützt das BMELV den Ausbau der Kapazitäten für Marktüberwachung, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schulung der Beschäftigten. Außerdem sollen Verbraucher durch Publikationen und Internetangebote über ihre Rechte und das Marktgeschehen informiert werden. Hierfür sollen die erforderlichen administrativen Strukturen und die IT-Systeme des tunesischen Ministeriums für Handel und Tourismus und des tunesischen Instituts für Verbraucherschutz geschaffen werden.
Das tunesische Verbraucherrecht soll mithilfe dieses Projekts an das europäische Recht angepasst werden. Tunesische Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Produkte sicher sind. Sie sollen Anspruch auf die gleichen Verbraucherrechte wie EU- Bürger haben. Das gibt den Verbrauchern nicht nur die Freiheit, selbstbestimmt über ihren Konsum zu entscheiden, sondern erleichtert auch den Handel zwischen Tunesien und den Mitgliedstaaten der EU und fördert somit auch die wirtschaftliche Entwicklung.
Hintergrundinformationen zum Twinning
Im Rahmen von Twinning-Projekten (Behördenpartnerschaften) werden Experten aus den Dienststellen des Bundes und der Länder für zeitlich befristete Einsätze in Partnerländer entsandt, um gemeinsam mit den lokalen Bediensteten Projekte, wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen. Durch die EU-Nachbarschaftspolitik wurde 2003 das Instrument Twinning, das ursprünglich für die Heranführung der EU-Beitrittskandidaten an das EU-Recht geschaffen wurde, auf die neuen Nachbarn der EU, darunter auch Tunesien und weitere Mittelmeer-Anrainer, zur Förderung des Auf- und Ausbaus institutioneller Strukturen ausgeweitet.
Weitere Informationen zu den Twinning-Projekten, in denen sich das BMELV aktuell engagiert, finden Sie im Internet unter www.bmelv-twinning.de.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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