Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht für das 'Schmallenberg-Virus'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte "Schmallenberg-Virus" eingeführt. Damit hat die Meldepraxis der ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 30.03.2012] Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht für das "Schmallenberg-Virus"
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte "Schmallenberg-Virus" eingeführt.
Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des "Schmallenberg-Virus" zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten.
Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
Da auch andere europäische Staaten immer neue Fälle des "Schmallenberg-Virus" melden, hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im EU-Agrarrat dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können.
Vom "Schmallenberg-Virus" sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Deutschland zu Beginn des Jahres Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren, seit Februar auch Kälber. Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen des FLI nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr.
Für den Menschen besteht durch das "Schmallenberg-Virus" nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte "Schmallenberg-Virus" eingeführt.
Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des "Schmallenberg-Virus" zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten.
Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
Da auch andere europäische Staaten immer neue Fälle des "Schmallenberg-Virus" melden, hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im EU-Agrarrat dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können.
Vom "Schmallenberg-Virus" sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Deutschland zu Beginn des Jahres Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren, seit Februar auch Kälber. Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen des FLI nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr.
Für den Menschen besteht durch das "Schmallenberg-Virus" nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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