Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesrat stimmt einheitlich hohen Anforderungen für Öko-Kontrollstellen zu Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. "Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 30.03.2012] Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt


Bundesrat stimmt einheitlich hohen Anforderungen für Öko-Kontrollstellen zu

Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. "Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg frei, um die Zulassung und Überwachung der privaten Kontrollstellen auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zu stellen. Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten wird damit künftig noch schwerer als bisher", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, am Freitag in Berlin.

Mit der Verordnung sollen die Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln verbessert werden. "Die neue Verordnung sichert in Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften, dass unser Kontrollsystem auch bei einem stetig wachsenden Markt mit immer komplexeren Strukturen dauerhaft funktioniert. Damit wollen wir auch in Zukunft die bewährte Qualität der Kontrollen, ein hohes Verbraucherschutzniveau und einen lauteren Wettbewerb zwischen den Kontrollstellen gewährleisten", sagte Bleser.

Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen außerdem das Vorgehen der Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Mit diesen Methoden können Spuren von Stoffen nachgewiesen werden, die im ökologischen Landbau nicht erlaubt sind und auf eventuelle Mängel in der Herstellung eines Erzeugnisses oder seiner Bestandteile hinweisen. Mit unternehmensübergreifenden Warenflusskontrollen sollen unredliche Absichten und Handlungen unterbunden werden, bei denen insbesondere versucht wird, nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen .

Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen, beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. "Mit der neuen Verordnung wird das bereits bestehende Netz gut funktionierender Kontrollen noch engmaschiger", sagte Peter Bleser im Anschluss an die Entscheidung des Bundesrates.

In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.


Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Die Pressemeldung "Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Überwachung im ökologischen Landbau wird gestärkt" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).