ADS: Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig

  • Pressemitteilung der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus Berlin

Kurzfassung: Lüders fordert Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften zur Rücknahme des diskriminierenden Beschlusses auf Der Beschluss des Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften e. V. (BHDS) vom 11. März 2012, schwulen ...

[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 29.03.2012] ADS: Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig


Lüders fordert Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften zur Rücknahme des diskriminierenden Beschlusses auf

Der Beschluss des Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften e. V. (BHDS) vom 11. März 2012, schwulen Schützenkönigen einen gemeinsamen Auftritt mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner als Königspaar zu verbieten, ist nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) rechtswidrig. Das hat eine rechtliche Prüfung durch die ADS am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben.

Nach Rechtsauffassung der ADS liegt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor. Nach § 18 I Nr. 2 Alt. 2 AGG ist der BHDS als
Vereinigung anzusehen, die eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich innehat. In diesem Fall findet das
AGG für alle Mitglieder dieser Vereinigung Anwendung. Denn nach dem Beschluss ist es schwulen Schützenkönigen künftig untersagt, gemeinsam mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner als Königspaar aufzutreten. Darin liegt eine Benachteiligung von homosexuellen Königspaaren im Vergleich zu heterosexuellen Königspaaren. Diese Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere auf die vom BHDS ins Feld geführte so genannte Kirchenklausel des § 9 AGG kann sich der Verband nicht berufen. Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig. Der entsprechende Beschluss ist unwirksam.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, rief den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften e. V. auf, den Beschluss zurückzunehmen. "Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig und muss beendet werden", sagte Lüders am Donnerstag in Berlin. Auf die Bitte einer Stellungnahme zum rechtswidrigen Vorgehen durch die ADS hat der Verband bislang nicht reagiert. "Von dem Beschluss geht eine große Signalwirkung aus. Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich diskriminierungsfreie Zustände wieder hergestellt werden", sagte Lüders.

Das Gutachten im Wortlaut finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Pressestelle
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de

Über Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Pressestelle
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de

Die Pressemeldung "ADS: Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "ADS: Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig" ist Antidiskriminierungsstelle des Bundes.