Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten

  • Pressemitteilung der Firma akademie.de, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma akademie.de aus Berlin

Kurzfassung: Wenn selbständige Dienstleister oder Freelancer über Scheinselbstständigkeit nachdenken, dann geht es meist um ihren eigenen Status. Dabei ist das Risiko bei Unter-Aufträgen an andere, vermeintlich 'freie Mitarbeiter' mindestens genau so groß. ...

[akademie.de - 29.03.2012] Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten


Wenn selbständige Dienstleister oder Freelancer über Scheinselbstständigkeit nachdenken, dann geht es meist um ihren eigenen Status. Dabei ist das Risiko bei Unter-Aufträgen an andere, vermeintlich 'freie Mitarbeiter' mindestens genau so groß. Im schlimmsten Fall gilt man plötzlich als Arbeitgeber.

Robert Chromow liefert Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit aus Auftraggebersicht in seinem neuen Beitrag für akademie.de: 'Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten' - http://www.akademie.de/wissen/scheinselbststaendig-auftraggeber

Viele Freelancer lassen sich regelmäßig von anderen Selbstständigen unterstützen, etwa, wenn bei einem Auftrag zusätzliche Fachkompetenz gefragt ist oder die Arbeit schlicht zu viel wird.

Der Haken bei der Sache: Ob es sich wirklich um einen selbstständigen Kooperationspartner oder einen sozialversicherungspflichtigen 'Beschäftigten' handelt, liegt nicht im freien Ermessen der Beteiligten! Die Art des geschlossenen Vertrags und das Selbstverständnis der Vertragspartner spielen keine Rolle. Entscheidend sind im Zweifel die tatsächlichen Verhältnisse in der Gesamtschau des Einzelfalls.

Hintergrund: Um arbeitnehmerähnlich arbeitende Auftragnehmer gegen Ausbeutung und Willkür übermächtiger Auftraggeber zu schützen (und ganz nebenbei die Sozialversicherungskassen aufzufüllen), können die Behörden die behauptete Selbstständigkeit in Zweifel ziehen. Zwar wird der einstige Pauschalverdacht gegenüber Dienstverhältnissen ohne Arbeitsvertrag seit einigen Jahren seltener geäußert. Den sprichwörtlichen Ich-AGs wurde die Selbstständigkeit für die Dauer der Förderung durch die Arbeitsagentur sogar gesetzlich attestiert.

Trotzdem gibt es nach wie vor gefährliche Scheinselbstständigkeits-Grauzonen, in denen man sich vor allem als Auftraggeber nicht ohne Not längere Zeit aufhalten sollte.

Mehr dazu:
Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten
http://www.akademie.de/wissen/scheinselbststaendig-auftraggeber


Über http://www.akademie.de
akademie.de vermittelt Praxiswissen online. Tausende Artikel, Info-Pakete und Ratgeber sowie mehr als 40 von Experten gecoachte Online-Workshops - für Gründer, Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und Angestellte.
http://www.akademie.de


Pressekontakt
Sylke Sedelies
akademie.de asp GmbH
Co.
Betriebs-
Service KG
Lehrter Str. 16/17
10557 Berlin
Tel.: + 49 - 30 - 616 55-0
Fax: + 49 - 30 - 616 55-120
Email: redaktion@akademie.de
http://www.akademie.de
Praxis.Wissen.Online

Über akademie.de:
Mit über 10.000 registrierten Nutzern ist akademie.de die größte deutschsprachige E-Learning-Plattform. Unter der Internet-Adresse http://www.akademie.de werden Online-Selbstlernkurse, von Experten betreute Online-Workshops sowie kostenlose Informationsdienste und ein Netlexikon angeboten. Schwerpunkte sind Themen zur erfolgreichen Internetpraxis und zu Managementfragen. Für Unternehmen entwickelt akademie.de auch maßgeschneiderte Online-Trainings via Internet und Intranet.

Firmenkontakt:
Pressekontakt
Sylke Sedelies
akademie.de asp GmbH & Co.
Betriebs- & Service KG
Lehrter Str. 16/17
10557 Berlin
Tel.: + 49 - 30 - 616 55-0
Fax: + 49 - 30 - 616 55-120
Email: redaktion@akademie.de
http://www.akademie.de
Praxis.Wissen.Online

Die Pressemeldung "Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten" ist akademie.de.