Bundeskabinett stärkt Verbraucher bei Kartellfragen und verbietet Lockangebote bei Lebensmitteln
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 28.03.2012
Pressemitteilung vom: 28.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Damit verbessert die Bundesregierung die Position der Verbraucherorganisationen, die künftig an der privaten Durchsetzung des ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.03.2012] Bundeskabinett stärkt Verbraucher bei Kartellfragen und verbietet Lockangebote bei Lebensmitteln
Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Damit verbessert die Bundesregierung die Position der Verbraucherorganisationen, die künftig an der privaten Durchsetzung des Kartellrechts beteiligt werden sollen.
Insbesondere Verbraucherzentralen können gegenüber Unternehmen, die gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen, Ansprüche wegen Unterlassung geltend machen. Sofern eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen ist, können außerdem Ansprüche wegen Vorteilsabschöpfung erhoben werden.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen. "Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Lebensmitteln und schieben billigen Lockangeboten einen Riegel vor", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot, wonach Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter dem Einstandspreis verkaufen dürfen, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen werden durch diesen Beschluss gestärkt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Damit verbessert die Bundesregierung die Position der Verbraucherorganisationen, die künftig an der privaten Durchsetzung des Kartellrechts beteiligt werden sollen.
Insbesondere Verbraucherzentralen können gegenüber Unternehmen, die gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen, Ansprüche wegen Unterlassung geltend machen. Sofern eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen ist, können außerdem Ansprüche wegen Vorteilsabschöpfung erhoben werden.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen. "Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Lebensmitteln und schieben billigen Lockangeboten einen Riegel vor", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot, wonach Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter dem Einstandspreis verkaufen dürfen, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen werden durch diesen Beschluss gestärkt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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