Neumünster setzt auf Bildungskarte

  • Pressemitteilung der Firma Jobcenter Neumünster, 28.03.2012
Pressemitteilung vom: 28.03.2012 von der Firma Jobcenter Neumünster aus Neumünster

Kurzfassung: Neumünster. Seit dem 01.01.2011 erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche in Neumünster Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung. Damit werden Kindern und Jugendlichen u.a. die Teilnahme am ...

[Jobcenter Neumünster - 28.03.2012] Neumünster setzt auf Bildungskarte


Neumünster. Seit dem 01.01.2011 erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche in Neumünster Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung. Damit werden Kindern und Jugendlichen u.a. die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen und Ausflügen in Schulen und Kindertagesstätten, die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht und die Lernförderung im Einzelfall ermöglicht.

Im Stadtgebiet Neumünster haben zum 01.03.2012 von 5100 anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen 3.350 diese Leistungen in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 66 %.

Da das Gesetz eine Gewährung als Sachleistung vorsieht, wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe bisher in Form von Gutscheinen erbracht. Weil viele Kinder und Jugendliche mehrere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes nutzen, wurden in Neumünster bisher über 10.000 Gutscheine ausgegeben.

Um dem Wunsch vieler Leistungsanbieter nach weniger bürokratischem Aufwand entgegen zu kommen und die Leistungen insgesamt noch attraktiver zu machen, führen die Stadt Neumünster und das Jobcenter Neumünster ab dem 01.04.2012 gemeinsam die digitale Bildungskarte ein.

Als Partner für die Bildungskarte wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im vergangenen Herbst die Firma Sodexo gewonnen, die u.a. mit einer anwenderfreundlichen und für die Kinder und Jugendlichen sogar mehrsprachigen Online-Plattform überzeugte.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden künftig virtuell als Guthaben auf die Karte eines berechtigten Kindes oder Jugendlichen geladen. Von dort können diese selbst ihre ausgewählten Angebote online überweisen oder beim Leistungsanbieter durch Vorlage der Bildungskarte abbuchen lassen. Dafür entfällt für die Leistungsanbieter künftig das komplette aufwändige Abrechnungsverfahren (Kopieren von Gutscheinen, Erstellen von Rechnungen getrennt nach Rechtskreisen). Die Kinder und Jugendlichen selbst haben nur noch eine Karte für alle Leistungen.

In den vergangenen Wochen wurden die Leistungsanbieter in Neumünster in verschiedenen Informationsveranstaltungen persönlich und schriftlich über das neue Verfahren informiert und in der Anbieterdatenbank registriert.

Die bisher ausgegebenen Gutscheine behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Die Bewilligung von Leistungen mit der digitalen Bildungskarte erfolgt erst bei einer ersten oder erneuten Antragstellung.

Die Kundinnen und Kunden werden aktuell mit umfangreichem Begleitmaterial und einem Infostand im Jobcenter über das neue Verfahren informiert.

Die Einführung der digitalen Bildungskarte erfolgt in einem gemeinsamen Projekt mit dem Jobcenter im Kreis Plön. Hierdurch wird es Kindern und Jugendlichen in beiden Gebieten ermöglicht, die Leistungen der gemeinsamen Anbieter zu nutzen. Damit wird die Inanspruchnahme von Leistungen auch über kommunale Grenzen hinaus deutlich vereinfacht.

Um den Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe weiter zu erleichtern, wird zeitgleich mit der Einführung der digitalen Bildungskarte ab dem 01.04.2012 im Jobcenter Neumünster eine gemeinsame Anlaufstelle für alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet Neumünster eingerichtet. Damit müssen die Leistungen künftig nicht mehr an verschiedenen Stellen beantragt werden. In dieser gemeinsamen Anlaufstelle finden auch alle Anbieter ihre zentralen Ansprechpartner/innen. Die gemeinsame Anlaufstelle ist im Rahmen der Öffnungszeiten täglich im Jobcenter Neumünster, Friedrichstr. 7-19, 24534 Neumünster erreichbar. Auch interessierte neue Leistungsanbieter können sich gerne an die gemeinsame Anlaufstelle wenden.

Die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes ist in Neumünster überdurchschnittlich hoch, was auch auf die gute Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern zurückzuführen ist. Mit der Einführung der digitalen Bildungskarte und der gemeinsamen Anlaufstelle sollen weitere Anreize zur Nutzung der Angebote geschaffen werden.


Kontakt für weitere Informationen:
Thorsten Hippe
Stellvertretender Geschäftsführer
Jobcenter Neumünster
Friedrichstr. 7-19
24534 Neumünster
Tel: 04321-5586-0
E-Mail: Jobcenter-Neumuenster@jobcenter-ge.de
http://www.jobcenter-ge.de

Über Jobcenter Neumünster:
Das Jobcenter Neumünster ist die Grundsicherungsbehörde nach dem SGB II für erwerbsfähige Menschen von 15 bis 65 Jahren. Das Jobcenter Neumünster nimmt die Aufgaben der Grundsicherung und der Integration in den Arbeitsmarkt nach dem SGB II wahr und unterstützt die Hilfebedürftigen nach den Grundsätzen des Förderns und Forderns.

Firmenkontakt:
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Thorsten Hippe
Stellvertretender Geschäftsführer
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Friedrichstr. 7-19
24534 Neumünster
Tel: 04321-5586-0
E-Mail: Jobcenter-Neumuenster@jobcenter-ge.de
http://www.jobcenter-ge.de

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