Umweltministerium warnt vor zunehmender Waldbrandgefahr in Hessen

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Umweltministerium, 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma Hessisches Umweltministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der trockenen Witterung und der angestiegenen Temperaturen vor einer zunehmenden Brandgefahr in den Wäldern Hessens. "Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün ...

[Hessisches Umweltministerium - 27.03.2012] Umweltministerium warnt vor zunehmender Waldbrandgefahr in Hessen


Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der trockenen Witterung und der angestiegenen Temperaturen vor einer zunehmenden Brandgefahr in den Wäldern Hessens.

"Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün stärker ausgetrieben ist, stellen vertrocknetes Reisig und Laub sowie Gras des Vorjahres eine potentielle Brandgefahr für die Wälder dar", erklärte das Umweltministerium. Viele Menschen unterschätzen diese Gefahr im Frühjahr. Auswertungen der zurückliegenden Jahre verdeutlichen aber, dass in Hessen die Monate April und August die mit Abstand höchste Anzahl von Waldbränden im Jahresverlauf aufweisen. Im vergangenen Jahr gab es in den Frühjahrsmonaten (März-Mai) insgesamt 40 Waldbrände in Hessen.

Der Witterungsverlauf der zurückliegenden Wochen hat in weiten Teilen Hessens zu einer Erhöhung der aktuellen Waldbrandgefahr geführt. Im März seien bisher 6 Waldbrände registriert worden.

Mittlere bis lokal hohe Waldbrandgefahr in Hessen

Nach aktuellen Daten besteht für Hessen flächendeckend mittlere bis lokal hohe Waldbrandgefahr. Aufgrund eines vorhergesagten Temperaturrückgangs und ggf. leichter Niederschläge ist ab dem Wochenende zumindest vorübergehend mit einer leichten Abnahme der Waldbrandgefahr zu rechnen. Das Umweltministerium bittet dennoch alle Besucher, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Freizeitnutzung im Wald während der Osterferien, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

Im Wald ist das Rauchen zwischen Anfang März und Ende Oktober grundsätzlich verboten. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.


Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de

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