Ministerin Löhrmann: 'Es gibt keine Abstriche bei der Unterrichtsversorgung'

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Nach der Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtags erläuterte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute in Düsseldorf die Auswirkungen ...

[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 27.03.2012] Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung

Ministerin Löhrmann: "Es gibt keine Abstriche bei der Unterrichtsversorgung"


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Nach der Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtags erläuterte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute in Düsseldorf die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf den Bereich Schule und Weiterbildung: "Die Landesregierung sorgt für Planungssicherheit. Trotz Auflösung des Landtags können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit uneingeschränkt fortsetzen. Alle gesetzlichen Leistungen werden zu einhundert Prozent abgedeckt. Es gibt keine Abstriche bei der Unterrichtsversorgung. Lehrer- und Schulleitungsstellen können zügig besetzt werden. Auch die neuen Sekundar- und Gesamtschulen können wie geplant an den Start gehen. Die schrittweise Einführung des islamischen Religionsunterrichts erfolgt wie vereinbart. Alle weiteren Ausgaben werden bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent freigegeben. Die Schulträger können davon ausgehen, dass ihren Anträgen auf Einrichtung von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule stattgegeben werden kann, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind."

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklärte die Ministerin: "Wir sind auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Die Schulaufsicht wurde erstmals zum Schuljahr 2011/12 gebeten, Eltern von Kindern mit Behinderungen, die dies wünschten, einen Platz im Gemeinsamen Unterricht anzubieten, wo immer dies möglich gemacht werden kann. Bis zur Novellierung des Schulgesetzes gilt dieser Erlass unverändert fort."

Im Einzelnen wirkt sich die vorläufige Haushaltsführung wie folgt auf Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus:

Lehrerstellen
Die Ablehnung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2012 hat keine Auswirkungen auf den Lehrerstellenhaushalt für das Schuljahr 2012/13. Für das kommende Schuljahr stehen – wie ursprünglich geplant – 154.462 Stellen zur Verfügung. Die Stellen werden zum Beginn des Schuljahres 2012/13 vollständig zur Verfügung stehen.

Besetzung von Schulleitungen
Die Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie die Stellen für Tarifbeschäftigte können in dem für das Haushaltsjahr 2011 bewilligten Rahmen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet auch, dass alle Schulleitungsstellen ausgeschrieben und besetzt werden können.

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Es können bis zu 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Auch hier gibt es im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung keine Beschränkungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte bereits am 22. September 2011 und am 12. Januar 2012 die entsprechende Einwilligung erteilt.

Sekundarschule/Gesamtschule
Die Sekundarschule ist im Schulgesetz als Regelschulform verankert. Die 42 neuen Sekundarschulen können mit dem neuen Schuljahr ihre Arbeit wie geplant aufnehmen. Die erforderlichen Lehrerstellen stehen zur Verfügung. Das gleiche gilt auch für die 19 neuen Gesamtschulen. Sie können ebenfalls planmäßig im kommenden Schuljahr an den Start gehen.

Fortbildung
Im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung ist eine Mittelfreigabe im Umfang von 50 Prozent bis zum 30. Juni 2012 vorgesehen. Diese Mittelfreigabe reicht aus, um Fortbildungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang durchzuführen. Damit sind auch die Fortbildungsmaßnahmen für die Sekundarschulen und die Inklusion gesichert.

Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht
Die Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht können bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden, das sind rund 25 Millionen Euro. Sollten diese Mittel bis zum Ende des laufenden Schuljahres nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Aushilfskräfte kurzfristig auf freien und besetzbaren Stellen zu beschäftigen.

Inklusion
Der Haushaltsentwurf für 2012 sah vor, die Stellen für den Mehrbedarf in Integrativen Lerngruppen von 600 auf 775 und die 85 Stellen zur Unterstützung schwieriger Inklusionsprozesse auf 150 Stellen zu erhöhen. Im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftung des gesamten Lehrerstellenrahmens können diese Stellen wie geplant bereit gestellt werden. Darüber hinaus stehen weiterhin 221 Stellen für den Mehrbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts in Grundschulen zur Verfügung. Der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts kann daher wie geplant erfolgen. Die Sachmittel für die Inklusion können bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden.

Islamischer Religionsunterricht
Mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts kann wie geplant begonnen werden. Der Landtag hatte bereits im Dezember 2011 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN die gesetzliche Einführung des islamischen Religionsunterrichts beschlossen.

Gebundene Ganztagsschulen
Alle Schulen, die fristgerecht bis zum 31. Januar 2012 einen genehmigungsfähigen Antrag vorgelegt haben und zum kommenden Schuljahr 2012/2013 den gebundenen Ganztagsbetrieb aufnehmen wollen, erhalten eine entsprechende Genehmigung. Damit können alle ursprünglich geplanten, gebundenen Ganztagsschulen an den Start gehen.

Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Der Antragstermin (31. März 2012) für die offene Ganztagsschule im Primarbereich steht noch aus. Daher sind Einzelheiten zur Antragslage noch nicht bekannt. Die Bewilligung der Zuwendungen soll zeitnah nach dem Antragstermin erfolgen, damit Schulträger, Schulen, Eltern und Kinder Planungssicherheit haben. Der Ganztagsausbau soll nicht ins Stocken geraten. Laufende Förderprogramme sollen fortgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass alle Anträge von Schulträgern, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, wie in der Vergangenheit auch genehmigt werden können.

Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung
Die beschlossene Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung wird wie geplant zum kommenden Schuljahr 2012/13 umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt werden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I.

Ersatzschulen
Die finanzielle Gleichbehandlung genehmigter Ersatzschulen mit vergleichbaren öffentlichen Schulen ist gewährleistet. Das heißt, dass alle Maßnahmen, die im öffentlichen Bereich stattfinden, auch in den Ersatzschulen greifen. Insoweit sind z.B. auch der Ausbau des gebundenen Ganztags und die Inklusion bei den Ersatzschulen gesichert.

Weiterbildung
Die Volkshochschulen und die sonstigen Träger von Weiterbildungseinrichtungen erhalten die Gelder, die sie für die Durchführung von Maßnahmen nach dem Weiterbildungsgesetz benötigen.


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