Haushaltsausschuss bewilligt zusätzliche Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 26.03.2012
Pressemitteilung vom: 26.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Staatssekretär Bleser: "Klares Bekenntnis zur deutschen Landwirtschaft in Zeiten strikter Sparvorgaben" Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die nötigen Bundesmittel freigegeben hat, hat das Bundesministerium für Ernährung, ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 26.03.2012] Haushaltsausschuss bewilligt zusätzliche Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Staatssekretär Bleser: "Klares Bekenntnis zur deutschen Landwirtschaft in Zeiten strikter Sparvorgaben"
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die nötigen Bundesmittel freigegeben hat, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die landwirtschaftliche Unfallversicherung 75 Millionen Euro zusätzlich bewilligt. Für das Jahr 2012 stehen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften somit insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung. "Mit diesen Bundesmitteln werden die Beiträge der zuschussberechtigten Landwirte zur Berufsgenossenschaft gesenkt. Sie führen also unmittelbar zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin.
In Zeiten strikter Sparvorgaben sei diese Aufstockung keine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie war nicht zuletzt an die Bedingung geknüpft, die landwirtschaftliche Sozialversicherung weiterzuentwickeln. Ziel dieser Reform ist eine effizientere Organisation, mehr innerlandwirtschaftliche Solidarität und eine überregionale Beitragsgerechtigkeit. "Mit dem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen. Von 2012 bis 2014 stellt die Bundesregierung insgesamt 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um den Anpassungsprozess in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu flankieren", sagte Bleser. Diesen Vorleistungen des Bundes müssten von Seiten der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nun aber auch Taten folgen.
Der Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor große Herausforderungen stelle. Umso notwendiger sei es, dass das Ziel eines einheitlichen Bundesträgers nicht aus den Augen verloren werde. Die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die durch den Zusammenschluss der bisherigen 36 Träger und des Spitzenverbandes zum 1. Januar 2013 entstehe, kann die in sie gesetzten Erwartungen laut Bleser nur erfüllen, wenn eine entschlossene Neuordnung eingeleitet werde. "Einfach wie bisher weiterzumachen, reicht nicht aus. Ich bin mir aber sicher, dass sich der Errichtungsausschuss, der in wenigen Tagen seine Arbeit aufnimmt, seiner Verantwortung gegenüber den Beitrags- und Steuerzahlern bewusst ist", sagte der Staatssekretär.
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Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Staatssekretär Bleser: "Klares Bekenntnis zur deutschen Landwirtschaft in Zeiten strikter Sparvorgaben"
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die nötigen Bundesmittel freigegeben hat, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die landwirtschaftliche Unfallversicherung 75 Millionen Euro zusätzlich bewilligt. Für das Jahr 2012 stehen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften somit insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung. "Mit diesen Bundesmitteln werden die Beiträge der zuschussberechtigten Landwirte zur Berufsgenossenschaft gesenkt. Sie führen also unmittelbar zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin.
In Zeiten strikter Sparvorgaben sei diese Aufstockung keine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie war nicht zuletzt an die Bedingung geknüpft, die landwirtschaftliche Sozialversicherung weiterzuentwickeln. Ziel dieser Reform ist eine effizientere Organisation, mehr innerlandwirtschaftliche Solidarität und eine überregionale Beitragsgerechtigkeit. "Mit dem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen. Von 2012 bis 2014 stellt die Bundesregierung insgesamt 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um den Anpassungsprozess in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu flankieren", sagte Bleser. Diesen Vorleistungen des Bundes müssten von Seiten der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nun aber auch Taten folgen.
Der Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor große Herausforderungen stelle. Umso notwendiger sei es, dass das Ziel eines einheitlichen Bundesträgers nicht aus den Augen verloren werde. Die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die durch den Zusammenschluss der bisherigen 36 Träger und des Spitzenverbandes zum 1. Januar 2013 entstehe, kann die in sie gesetzten Erwartungen laut Bleser nur erfüllen, wenn eine entschlossene Neuordnung eingeleitet werde. "Einfach wie bisher weiterzumachen, reicht nicht aus. Ich bin mir aber sicher, dass sich der Errichtungsausschuss, der in wenigen Tagen seine Arbeit aufnimmt, seiner Verantwortung gegenüber den Beitrags- und Steuerzahlern bewusst ist", sagte der Staatssekretär.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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