Beipackzettel und Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen sollen besser werden
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 26.03.2012
Pressemitteilung vom: 26.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Spitzentreffen von Bundesministerin Aigner mit Banken und Verbraucherschützern erzielt Einvernehmen in wichtigen Punkten. Nach Kritik an der Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel für Finanzprodukte und der Beratungsprotokolle ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 26.03.2012] Beipackzettel und Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen sollen besser werden
Spitzentreffen von Bundesministerin Aigner mit Banken und Verbraucherschützern erzielt Einvernehmen in wichtigen Punkten.
Nach Kritik an der Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel für Finanzprodukte und der Beratungsprotokolle für Geldanleger haben Banken und Sparkassen angekündigt, gemeinsam an einer grundlegenden Verbesserung der Anleger-Informationen arbeiten zu wollen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzentreffens, zu dem Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 22. März 2012 Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeladen hatte. Auf der Tagesordnung standen die bisherigen Erfahrungen mit der Beratungsdokumentation und den Produktinformationsblättern ("Beipackzettel") in der Anlageberatung. Grundlage war unter anderem die vom Bundesverbraucherministerium kürzlich veröffentlichte Studie "Evaluation von Produktinformationsblättern für Geldanlageprodukte", die erhebliche Defizite festgestellt hatte (siehe Pressemitteilung Nr. 70 vom 14.03.2012).
Mit Blick auf das Spitzentreffen erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner am Montag in Berlin: "Banken und Sparkassen haben sich der Diskussion gestellt, wie der Verbraucherschutz verstärkt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet werden kann. Ich begrüße die selbstkritische Haltung der Bankenverbände, die Verbesserungsbedarf bei den Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern eingeräumt haben. Besonders erfreulich ist die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen zusammenzusetzen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Produktinformationsblätter verständlicher werden." Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der deutschen Banken und Sparkassen, wird mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen eine Arbeitsgruppe bilden, um im Sinne der Verbraucher verständliche Formulierungen für die Produktinformationsblätter zu finden. Daneben wird die BaFin die Praxis der Kreditwirtschaft bei der Beratungsdokumentation und beim Produktinformationsblatt streng überwachen und erforderlichenfalls aufsichtsrechtlich einschreiten. Das BMELV wird in Kürze einen Forschungsauftrag ausschreiben, mit dem Ziel, eine belastbare Bestandsaufnahme der tatsächlichen Praxis der Beratungsdokumentation zu erhalten.
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Pressestelle
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Spitzentreffen von Bundesministerin Aigner mit Banken und Verbraucherschützern erzielt Einvernehmen in wichtigen Punkten.
Nach Kritik an der Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel für Finanzprodukte und der Beratungsprotokolle für Geldanleger haben Banken und Sparkassen angekündigt, gemeinsam an einer grundlegenden Verbesserung der Anleger-Informationen arbeiten zu wollen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzentreffens, zu dem Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 22. März 2012 Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeladen hatte. Auf der Tagesordnung standen die bisherigen Erfahrungen mit der Beratungsdokumentation und den Produktinformationsblättern ("Beipackzettel") in der Anlageberatung. Grundlage war unter anderem die vom Bundesverbraucherministerium kürzlich veröffentlichte Studie "Evaluation von Produktinformationsblättern für Geldanlageprodukte", die erhebliche Defizite festgestellt hatte (siehe Pressemitteilung Nr. 70 vom 14.03.2012).
Mit Blick auf das Spitzentreffen erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner am Montag in Berlin: "Banken und Sparkassen haben sich der Diskussion gestellt, wie der Verbraucherschutz verstärkt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet werden kann. Ich begrüße die selbstkritische Haltung der Bankenverbände, die Verbesserungsbedarf bei den Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern eingeräumt haben. Besonders erfreulich ist die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen zusammenzusetzen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Produktinformationsblätter verständlicher werden." Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der deutschen Banken und Sparkassen, wird mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen eine Arbeitsgruppe bilden, um im Sinne der Verbraucher verständliche Formulierungen für die Produktinformationsblätter zu finden. Daneben wird die BaFin die Praxis der Kreditwirtschaft bei der Beratungsdokumentation und beim Produktinformationsblatt streng überwachen und erforderlichenfalls aufsichtsrechtlich einschreiten. Das BMELV wird in Kürze einen Forschungsauftrag ausschreiben, mit dem Ziel, eine belastbare Bestandsaufnahme der tatsächlichen Praxis der Beratungsdokumentation zu erhalten.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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