Auf ewig Dein

  • Pressemitteilung der Firma Rössner Rechtsanwälte, 23.03.2012
Pressemitteilung vom: 23.03.2012 von der Firma Rössner Rechtsanwälte aus München

Kurzfassung: Anleihen für die Ewigkeit: Eine Mogelpackung Banken müssen bei der Anlageberatung richtig und vollständig über die Risiken und Chancen eines von ihnen empfohlenen Produkts aufklären. Dabei befinden sie sich fast immer in einem ...

[Rössner Rechtsanwälte - 23.03.2012] Auf ewig Dein


Anleihen für die Ewigkeit: Eine Mogelpackung

Banken müssen bei der Anlageberatung richtig und vollständig über die Risiken und Chancen eines von ihnen empfohlenen Produkts aufklären. Dabei befinden sie sich fast immer in einem Interessenkonflikt: einerseits müssen sie das Interesse des Anlegers wahren, andererseits wollen sie an den von ihnen empfohlenen Produkten auch verdienen. Bei einem solchen Konflikt sollte eines klar sein: die Interessen des Bankkunden müssen vorgehen. Das Profitstreben der Bank darf immer nur eine sekundäre Motivation sein. Denn der Beratungsvertrag enthält für die beratende Bank die unbedingte Verpflichtung, im Interesse des Bankkunden Empfehlungen auszusprechen.
Bei sogenannten Tier I – Anleihen, auch "Perpetuals" im Bankenjargon genannt, ist der Interessenkonflikt extrem.

Meist empfiehlt der Bankberater eine Anleihe, mit der sich das Mutterhaus der beratenden Bank oder diese selber möglichst günstig Eigenkapital, beschaffen will. Und so wurde hier geradezu ein "perpetuum mobile" kreiert, dass kontinuierlich und ewig dieses Geld beschafft.

Der Anleger hat bei diesen Anleihen eine schlechtere Position als ein Aktionär. Er bekommt weder eine Dividende, noch hat er Mitwirkungsrechte (Stimmrechte) im Unternehmen. Im Falle eines Konkurs des Emittenten wird er als letzter, also de facto nie, befriedigt. Der Zins, den er erhält, fällt aus, wenn das Bankinstitut in einem Geschäftsjahr keinen Gewinn erzielt. Nachgeholt wird die Zinszahlung später nicht, selbst wenn dann die Gewinne wieder sprudeln sollten. Die Laufzeit einer solchen Anleihe ist ewig. Das bedeutet, dass diese Anleihen niemals, wie das bei zeitlich begrenzten Anleihen der Fall ist, zum Nennwert zurückgezahlt werden.

Man sollte meinen, dass eine derart schlechte Anlegerposition mit einem entsprechend hohen Zins honoriert wird, denn schließlich ist auch das Risiko des Anlegers hoch. Das Gegenteil ist der Fall.

Schandkonditionen von 3 Monats-Euribor plus 0,5 % sind keine Seltenheit. Der 3 Monats-Euribor ist der geringe Satz, zu dem sich Top-Banken kurzfristig für 3 Monate Geld untereinander leihen. Der geringe Aufschlag von 0,5 % kann die Stellung des Anlegers als ewiger Eigenkapitalgeber natürlich nicht kompensieren.

Will sich der Anleger von seiner ewigen Anleihe trennen, muss er auf dem sogenannten Sekundärmarkt meist im Freiverkehr sein Glück suchen. Denn ein funktionierender Zweitmarkt besteht faktisch nicht. Die Tier I-Anleihen werden wochen- und monatelang nicht gehandelt. Wenn sie gehandelt werden, dann ist es fast immer der Emittent, der Stücke zu einem ihm genehmen Kurs zurückkauft. So bestimmt der Schuldner letztlich die Höhe seiner Schuld. Ein gravierender Interessenkonflikt.

Genau diese Information und die Aufklärung im Detail wird dem Kunden in der Regel verschwiegen.

Rössner Rechtsanwälte vertritt seit mehr als 35 Jahren ausschließlich Geschädigte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht.


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