Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 21.03.2012
Pressemitteilung vom: 21.03.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich des Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Rassismus darf nicht gesellschaftsfähig werden. Ich warne davor, Probleme von ...

[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 21.03.2012] Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen


Anlässlich des Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Rassismus darf nicht gesellschaftsfähig werden. Ich warne davor, Probleme von Ausgrenzung und Diskriminierung ausschließlich an den Rändern der Gesellschaft zu verorten. Wer meint, das Risiko eines NPD-Verbots eingehen zu wollen, darf nicht vergessen, dass der Rassismus leider tiefere Wurzeln hat. Mordende Nazis wie die Täter des Nationalsozialistischen Untergrunds sind genauso wie es der möglicherweise rassistisch motivierte Attentäter in Toulouse/Frankreich ist oder Anders Breivik in Norwegen war, die sichtbare Spitze eines Eisbergs. Extremistische Täter handeln zwar allein, werden aber durch ein weit größeres rassistisch denkendes Umfeld motiviert.

Studien zeigen: Fremdenfeindlichkeit und Ressentiments kommen in allen Bevölkerungsschichten vor. Deutschland ist aber ein pluralistisches Land, in dem Menschen ganz unterschiedlicher Religionen und Ethnien verbunden durch das Grundgesetz miteinander leben. Die Menschen in unserem Land werden durch für alle geltende Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Deswegen war der Satz, der Islam gehört zu Deutschland, richtig.


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Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
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