Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 19.03.2012
Pressemitteilung vom: 19.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 19.03.2012] Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland
Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. "Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutschland verteilt werden. "Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland", sagte Dornseifer. "Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen", so der Präsident des Branchenverbandes.
Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: "Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist." Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.
Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).
Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema "Wertschätzung von Lebensmitteln" sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de
Aktueller Terminhinweis für die Medien:
Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer, Vertreter von Kirchen und NGO’s werden auf Einladung von Bundesministerin Ilse Aigner bei einer Konferenz am 27. März in Berlin gemeinsam über Strategien gegen die Lebensmittelverschwendung beraten. Zur Konferenz startet das Bundesverbraucherministerium eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Titel "Zu gut für die Tonne", die über Fragen des Mindesthaltbarkeitsdatums hinausgeht.
Eine gesonderte Presseeinladung geht Ihnen in den kommenden Tagen zu.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland
Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. "Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutschland verteilt werden. "Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland", sagte Dornseifer. "Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen", so der Präsident des Branchenverbandes.
Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: "Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist." Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.
Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).
Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema "Wertschätzung von Lebensmitteln" sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de
Aktueller Terminhinweis für die Medien:
Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer, Vertreter von Kirchen und NGO’s werden auf Einladung von Bundesministerin Ilse Aigner bei einer Konferenz am 27. März in Berlin gemeinsam über Strategien gegen die Lebensmittelverschwendung beraten. Zur Konferenz startet das Bundesverbraucherministerium eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Titel "Zu gut für die Tonne", die über Fragen des Mindesthaltbarkeitsdatums hinausgeht.
Eine gesonderte Presseeinladung geht Ihnen in den kommenden Tagen zu.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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