Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: "Das Hessische Kommunale Schutzschirmgesetz schafft die Grundlage für die Entschuldung der Kommunen

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Finanzen, 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Finanzen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Landesregierung beschließt Gesetzentwurf und bringt ihn in den Landtag ein Die Hessische Landesregierung hat in ihrer jüngsten Kabinettsitzung den Entwurf für das Hessische Kommunale Schutzschirmgesetz beschlossen und auf den Weg gebracht. ...

[Hessisches Ministerium der Finanzen - 01.03.2012] Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: "Das Hessische Kommunale Schutzschirmgesetz schafft die Grundlage für die Entschuldung der Kommunen"


Landesregierung beschließt Gesetzentwurf und bringt ihn in den Landtag ein

Die Hessische Landesregierung hat in ihrer jüngsten Kabinettsitzung den Entwurf für das Hessische Kommunale Schutzschirmgesetz beschlossen und auf den Weg gebracht. "Damit schaffen wir die Grundlage für eine substanzielle Entschuldung unserer hessischen Kreise, Städte und Gemeinden", sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden. Der Regierungsentwurf ist nun dem Landtag zugeleitet worden und wird damit in der kommenden Plenarsitzung am 8. März 2012 in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit der Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm streben die Kommunen das Ziel eines Haushaltsausgleichs spätestens im Jahr 2020 an. "Damit bekennen sich die Kommunen zu einer Kommunalen Schuldenbremse und werden dadurch – wie das Land selbst – ihrer Verantwortung für eine generationengerechte Haushaltspolitik gerecht", betonte Schäfer.

Bereits im Vorfeld waren die drei Kommunalen Spitzenverbände – Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund – intensiv in die Ausarbeitung des Regierungsentwurfs eingebunden, so dass sie auf Vorschlag des Finanzministers auf eine formale Anhörung vor der Einbringung in den Hessischen Landtag verzichtet haben. Auf dieser Grundlage konnte nach der im Januar erfolgten Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung das Gesetzgebungsverfahren zügig in die Wege geleitet und der Regierungsentwurf am Montag durch das Kabinett verabschiedet werden. "Ich freue mich sehr, dass wir nach den intensiven Gesprächen und Verhandlungen über die Grundzüge des Kommunalen Schutzschirms nun sehr schnell in das Gesetzgebungsverfahren übergehen konnten", betonte der Finanzminister. "Der Landesregierung wie auch den Kommunalen Spitzenverbänden ist daran gelegen, dass das Gesetz im Mai verabschiedet wird, so dass auf dieser Grundlage die Verhandlungen zwischen dem Land und jeder einzelnen Kommune in Angriff genommen werden können. Damit wird der Kommunale Schutzschirm schon 2013 seine Wirkung entfalten, eine partielle Entschuldung der konsolidierungsbedürftigen Kommunen vornehmen und sie damit trockenen Fußes auf dem Weg hin zu einem ausgeglichenen Haushalt begleiten."

Teilentschuldung von bis zu 106 hessischen Kommunen

Eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen aus dem Kreis der Kommunalen Spitzenverbände hat bereits Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. "Alle weiteren vorgeschlagenen Änderungen sollen sowohl in der Arbeitsgruppe als auch im parlamentarischen Verfahren aktiv diskutiert werden", sagte Finanzminister Dr. Schäfer den Präsidenten der Spitzenverbände in einem Schreiben zu. Er bedankte sich darin auch für die konstruktive und fruchtbare Zusammenarbeit für die Umsetzung dieses sowohl für das Land als auch für die Kommunen so wichtigen haushaltspolitischen Projekts. "Die Teilentschuldung von bis zu 106 hessischen Kommunen durch das Land ist ein Meilenstein in der gemeinsamen Anstrengung für das Ziel ausgeglichener Haushalte auf allen staatlichen Ebenen", so Schäfer.

Durch Änderungen des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung zur Einhaltung und Umsetzung einer Schuldenbremse im Bund und im Land wie auch durch die Beschlüsse des Europäischen Rats für einen Fiskalpakt innerhalb der Europäischen Union sei der ungebremsten Verschuldung bereits auf drei staatlichen Ebenen das Stoppschild gezeigt und ein Riegel vorgeschoben worden, erläuterte Schäfer weiter. "Der Kommunale Schutzschirm weist den Weg zu einer kommunalen Schuldenbremse. Er wird – da bin ich mir sicher – durch seine Verpflichtung zur Konsolidierung auch Strahlkraft auf viele andere Kommunen entwickeln, denen es noch nicht so schlecht geht, dass sie zu den Begünstigten des Schutzschirms gehören, aber die doch auch in den vergangenen Jahren größere oder kleinere Defizite angehäuft haben."

Das Hessische Kommunale Schutzschirmgesetz bestimmt den Umfang und die Finanzierung der Entschuldungshilfen und Zinsdiensthilfen. Das Land wird den dafür in Frage kommenden Kommunen eine Entschuldung von insgesamt 2,8 Mrd. Euro anbieten sowie eine Zinsverbilligung in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro. Zur Abwicklung wird sich das Land der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) bedienen. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus das Antrags- und Entscheidungsverfahren, die Zwangsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Verträge, mögliche Rückforderungen sowie Berichts- und Nachweispflichten. Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs gegenüber kommunalen Körperschaften bleiben vom Gesetzentwurf unberührt. Weitere Einzelheiten – wie die Ablösung der kommunalen Investitions- und Kassenkredite – sollen durch eine Rechtsverordnung geregelt werden.


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Pressesprecher: Stefan Löwer
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