Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts auf Deutschlands Äckern ist illegal. Positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • Pressemitteilung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 29.02.2012
Pressemitteilung vom: 29.02.2012 von der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Berlin

Kurzfassung: Leipzig/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch ...

[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 29.02.2012] Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts auf Deutschlands Äckern ist illegal. Positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


Leipzig/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, darf nicht auf hiesigen Feldern wachsen. Wie bisher sind die Behörden damit rechtlich verpflichtet, das Umpflügen von Feldern anzuordnen, wenn sich erst nach dem Aussäen herausstellt, dass das Saatgut verunreinigt war.

Das Bundesverwaltungsgericht habe damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung und der Bundesländer bestätigt, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Diese seien richtigerweise der Ansicht, dass das Gentechnikgesetz den Anbau nicht genehmigter Gen-Konstrukte untersage und wenn sie dennoch versehentlich ausgebracht worden seien, die Behörden aus Sicherheitsgründen einzugreifen hätten.

Moldenhauer: "Uns fällt ein Riesenstein vom Herzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil einer wilden und unkontrollierbaren Freisetzung aller möglichen Gen-Konstrukte einen Riegel vorgeschoben. Dies ist ein deutliches Signal an die Saatgutfirmen. Sie können nun nicht mehr hoffen, dass Gerichte ihnen eine ‚Lizenz zur gentechnischen Verunreinigung der Äcker‘ erteilen."

Sollten die Saatgutfirmen unsauber gearbeitet haben und Bauern deshalb unwissentlich verunreinigtes Saatgut kaufen, müssten die Firmen weiterhin dafür haften und den Schaden ersetzen, der aus dem Umbruch von Feldern entstehe. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt die Saatgutfirmen in die Pflicht, den Landwirten das zu liefern, was sie bestellt haben. Nämlich Saatgut, das frei von jeder gentechnischen Kontamination ist", sagte Moldenhauer.




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