Kristina Schröder: 'Kinder bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 28.02.2012
Pressemitteilung vom: 28.02.2012 von der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 28.02.2012] Kristina Schröder: "Kinder bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte"
Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet.
Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben heute noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.
"Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte Kristina Schröder. "Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit", so Schröder.
Die Bundesfamilienministerin reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. "Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Schröder. "Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist."
Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die heutige Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet.
Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben heute noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.
"Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte Kristina Schröder. "Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit", so Schröder.
Die Bundesfamilienministerin reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. "Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Schröder. "Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist."
Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die heutige Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.
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Über Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Firmenkontakt:
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Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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