Minister Schneider: Hotline für alle Verstöße gegen den Arbeitsschutz
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 27.02.2012
Pressemitteilung vom: 27.02.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: "Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei geschaltet Düsseldorf, 27.02.2012 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Arbeitsminister Guntram Schneider hat das neue "Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei ...
[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 27.02.2012] Minister Schneider: Hotline für alle Verstöße gegen den Arbeitsschutz
"Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei geschaltet
Düsseldorf, 27.02.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Arbeitsminister Guntram Schneider hat das neue "Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei geschaltet. "Damit gibt es jetzt eine landeseinheitliche Hotline, an die sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen wenden können", sagte der Minister heute (27. Februar 2012) in Düsseldorf.
Beschwerden oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können beispielswei-se fehlende Schutzeinrichtungen an Maschinen betreffen oder Beeinträchti-gungen durch Hitze, Lärm oder Gefahrstoffe wie Asbest. Auch Überschrei-tungen höchstzulässiger Arbeitszeiten oder Verstöße gegen den Jugend- oder Mutterschutz sowie krank machende psychische Belastungen können Thema sein.
Unter einer zentralen Rufnummer werden die Anrufe entgegen genommen und an Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Für die Beschäftig-ten habe dies den großen Vorteil, dass sie nicht erst mühsam herausfinden müssen, wer der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen ist, so der Minister weiter. Auf Wunsch werde Vertraulichkeit gewährt, so dass die Betriebe nicht erfahren, wer sich beschwert hat.
Das Arbeitsschutz-Telefon ist ein weiteres Element zur Stärkung des Ar-beitsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsministerium hatte im ver-gangenen Jahr mit den für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständi-gen Bezirksregierungen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen beispielsweise landesweite Überwachungsaktionen bei Problemschwerpunk-ten im Arbeitsschutz vor sowie ein risikobasiertes Überwachungskonzept für Betriebe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten be-steht.
Anrufe beim "Arbeitsschutz-Telefon NRW" werden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der zentralen Rufnummer 0211/855-3311 entgegen genommen. Beschwerden oder Hinweise können auch über die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de übermittelt werden.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
"Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei geschaltet
Düsseldorf, 27.02.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Arbeitsminister Guntram Schneider hat das neue "Arbeitsschutz-Telefon NRW" frei geschaltet. "Damit gibt es jetzt eine landeseinheitliche Hotline, an die sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen wenden können", sagte der Minister heute (27. Februar 2012) in Düsseldorf.
Beschwerden oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können beispielswei-se fehlende Schutzeinrichtungen an Maschinen betreffen oder Beeinträchti-gungen durch Hitze, Lärm oder Gefahrstoffe wie Asbest. Auch Überschrei-tungen höchstzulässiger Arbeitszeiten oder Verstöße gegen den Jugend- oder Mutterschutz sowie krank machende psychische Belastungen können Thema sein.
Unter einer zentralen Rufnummer werden die Anrufe entgegen genommen und an Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Für die Beschäftig-ten habe dies den großen Vorteil, dass sie nicht erst mühsam herausfinden müssen, wer der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen ist, so der Minister weiter. Auf Wunsch werde Vertraulichkeit gewährt, so dass die Betriebe nicht erfahren, wer sich beschwert hat.
Das Arbeitsschutz-Telefon ist ein weiteres Element zur Stärkung des Ar-beitsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsministerium hatte im ver-gangenen Jahr mit den für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständi-gen Bezirksregierungen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen beispielsweise landesweite Überwachungsaktionen bei Problemschwerpunk-ten im Arbeitsschutz vor sowie ein risikobasiertes Überwachungskonzept für Betriebe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten be-steht.
Anrufe beim "Arbeitsschutz-Telefon NRW" werden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der zentralen Rufnummer 0211/855-3311 entgegen genommen. Beschwerden oder Hinweise können auch über die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de übermittelt werden.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
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40219 Düsseldorf
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Über Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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