Zahnarztbewertungsportale kritisch begleiten

  • Pressemitteilung der Firma Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), 24.02.2012
Pressemitteilung vom: 24.02.2012 von der Firma Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) aus Köln

Kurzfassung: Berlin, 24. Februar 2012 – Kritisch, aber konstruktiv will die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Zahnarztbefragung im Arztbewertungsportal der Weissen Liste begleiten, deren Start heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt ...

[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 24.02.2012] Zahnarztbewertungsportale kritisch begleiten


Berlin, 24. Februar 2012 – Kritisch, aber konstruktiv will die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Zahnarztbefragung im Arztbewertungsportal der Weissen Liste begleiten, deren Start heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass es auch für Arztbewertungsportale klare Qualitätsstandards gibt.

Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte: "Das Projekt der Weissen Liste unterscheidet sich von vielen anderen Arztbewertungsportalen, die wir skeptisch sehen. Es ist vergleichsweise gut gegen Missbrauch geschützt, und Beurteilungen kommen nach einem auf wissenschaftlichen Ansätzen beruhenden Verfahren zustande. Das erkennen wir an. Gleichwohl bleibt es dabei, dass über Bewertungsportale nur weiche Faktoren abgefragt werden können, und keine Behandlungsqualität im klinischen Sinne. Sie sind auch kein Ersatz für den Aufbau einer persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt."

Fedderwitz verwies darauf, dass es für Portale zur Bewertung von Zahnärzten einen von Ärzte- und Zahnärzteorganisationen entwickelten Leitfaden mit Qualitätsstandards gebe, an dem sich das Projekt der Weissen Liste offensichtlich auch stark orientiere. Gleichwohl bleibe Skepsis: "An dem Projekt sind mehrere große Krankenkassen beteiligt. Wir werden deshalb in Zukunft genau beobachten, ob bzw. wie die Kassen versuchen, Arztbewertungen für die Steuerung von Patientenströmen oder andere Wettbewerbszwecke einzusetzen."

Hinweis:

Der Leitfaden "Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale" steht auf www.kzbv.de zum Download zur Verfügung.




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