Löhrmann: Wichtige Voraussetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts geschaffen

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), 21.02.2012
Pressemitteilung vom: 21.02.2012 von der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Mitglieder des Beirates stehen fest Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Die acht Mitglieder des Beirats für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen stehen fest. Bei dem Treffen von ...

[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 21.02.2012] Mitglieder des Beirates stehen fest

Löhrmann: Wichtige Voraussetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts geschaffen


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die acht Mitglieder des Beirats für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen stehen fest. Bei dem Treffen von Schulministerin Sylvia Löhrmann mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) wurde in großem Einvernehmen der Beirat gebildet, der die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts gegenüber dem Land vertritt.

Das "Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach" wurde am 22. Dezember 2011 vom Landtag mit einer großen Mehrheit verabschiedet. Es sieht vor, dass die islamischen Organisationen vier Mitglieder in den Beirat entsenden und dass vier weitere Mitglieder vom Schulministerium im Einvernehmen mit den islamischen Verbänden bestimmt werden. Alle Beiratsmitglieder sind Expertinnen und Experten für die Bereiche islamische Theologie und Religionsdidaktik.

Der Beirat ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne und Lehrbücher und an der Bevollmächtigung von Lehrerinnen und Lehrern beteiligt. Die Verfahrensweisen im Beirat orientieren sich an den Verfahren zur Beteiligung der Kirchen beim evangelischen und katholischen Religionsunterricht.

"Ich freue mich sehr, dass die Zusammenarbeit mit den islamischen Organisationen so vertrauensvoll und reibungslos verläuft", sagte Ministerin Löhrmann. "Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit wir bei der Umsetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts vorankommen."

"Die Fähigkeit, sich im Einvernehmen und in konstruktiver Zusammenarbeit den Weg für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu ebnen, intensiviert das Vertrauen zueinander und stärkt die Zuversicht für die zukünftige Zusammenarbeit", fügte der KRM-Sprecher Bekir Albo?a hinzu.

Die islamischen Organisationen sind im KRM organisiert. Der KRM wurde 2007 kurz vor der Deutschen Islam Konferenz von den vier großen muslimischen Dachverbänden Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie Islamrat gegründet und vertritt einen großen Teil der organisierten Muslime.
Die islamischen Organisationen haben folgende Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat bestimmt: Herrn Mehmet Soyhun (Theologe, Landesdialogbeauftragter DITIB), Herrn Burhan Kesiçi (Politikwissenschaftler und Islamischer Religionslehrer), Frau Nigar Yard?m (Theologin, Integrations- und Frauenbeauftragte des VIKZ) und Frau Eva El-Shabassy (Zentralrat der Muslime, Beauftragte für Pädagogik und Religionsunterricht, Grundschullehrerin).

Das Ministerium entsendet folgende Vertreterinnen und Vertreter: Herrn Prof. Dr. Mouhanad Khorchide (Professor für Islamische Religionspädagogik am Centrum für Religiöse Studien an der Universität Münster), Frau Hanim Ezder (Islamwissenschaftlerin aus Köln), Frau Tuba Isik-Yigit (Doktorandin am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn) und Herrn Sami Alphan (Islamwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln).

Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Der islamische Religionsunterricht kann bereits im kommenden Schuljahr an einigen Grundschulen starten, wenn dort die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind und mindestens 12 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Hinweis für Redaktionen: Gelegenheit zu Foto- und Filmaufnahmen gibt es bei der ersten Beiratssitzung im kommenden Monat. Der genaue Termin steht aktuell noch nicht fest.


Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40
Telefax: (0211) 58 67 - 32 20
E-Mail: poststelle@msw.nrw.de
Homepage: http://www.schulministerium.nrw.de

Über Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage

Firmenkontakt:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40
Telefax: (0211) 58 67 - 32 20
E-Mail: poststelle@msw.nrw.de
Homepage: http://www.schulministerium.nrw.de

Die Pressemeldung "Löhrmann: Wichtige Voraussetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts geschaffen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Löhrmann: Wichtige Voraussetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts geschaffen" ist Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW).