Hessens Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Hessens Sozialminister Stefan Grüttner zum Weißbuch Renten der EU-Kommission

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 16.02.2012
Pressemitteilung vom: 16.02.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden

Kurzfassung: Hände weg von den Betriebsrenten Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Sozialminister Stefan Grüttner: "Pläne der EU könnten das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung ins Wanken bringen. Wir fordern, dass die Besonderheiten der ...

[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 16.02.2012] Hessens Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Hessens Sozialminister Stefan Grüttner zum Weißbuch Renten der EU-Kommission


Hände weg von den Betriebsrenten

Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Sozialminister Stefan Grüttner: "Pläne der EU könnten das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung ins Wanken bringen. Wir fordern, dass die Besonderheiten der deutschen Pensionskassen berücksichtigt werden. Gut funktionierende Systeme in den einzelnen Nationalstaaten dürfen durch verschärfte Auflagen aus Brüssel nicht zerschlagen werden."

Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag ihr angekündigtes Weißbuch Renten vorgelegt und darin ihre Agenda für angemessene, sichere und zukunftsfähige Renten in Europa vorgestellt. Noch für das Jahr 2012 kündigt die EU konkrete Initiativen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Zum einen soll die bestehende Richtlinie über die Träger betrieblicher Altersvorsorgesysteme überarbeitet werden. Außerdem stellt die EU in Aussicht, die Verhandlungen mit Rat und Europäischem Parlament über die Richtlinie zur Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen auf einen neuen Arbeitgeber bei Betriebswechsel (Portabilitätsrichtlinie) wieder aufzunehmen.

Diese Pläne könnten nach Ansicht der Hessischen Landesregierung das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung ins Wanken bringen. "Kostensteigerungen für die Pensionskassen und die künftigen Rentnerinnen und Rentner sind mit uns nicht zu machen", erklärten der Hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn und der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. "Auch eine Verschärfung der Bedingungen für das deutsche Betriebsrentensystem durch die seit Jahren diskutierten Mindeststandards bei Erwerb und Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen müssen endgültig vom Tisch", so Hahn. "Hier wird es von uns, wie in der Vergangenheit, Widerstand geben."

Nach den Plänen der EU sollen Arbeitnehmer ihre Betriebsrentenansprüche beim Arbeitgeberwechsel unter erleichterten Bedingungen mitnehmen können. Was auf den ersten Blick wie eine Erleichterung für die Arbeitnehmer aussieht, könnte das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung ins Wanken bringen. Die von der EU geplanten Reglementierungen würden zu einer massiven Verteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland führen und damit zu einem Rückschlag für die deutschen Bestrebungen, eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung zu erreichen", erklärten beiden Minister. Europaminister Hahn unterstrich: "Das in Deutschland auf Freiwilligkeit basierte Betriebsrentensystem ist ein wertvoller Baustein für die Versorgung im Alter, der unbedingt geschützt und ausgebaut werden muss."

Sozialminister Grüttner hob hervor, dass die Besonderheiten des gut funktionierenden deutschen Systems der betrieblichen Altersversorgung nicht außer Acht gelassen werden dürfen. "Vorgaben der EU dürfen die betriebliche Altersversorgung nicht so teuer machen, dass sie letztlich für die Betriebe und die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr attraktiv ist. Die betriebliche Altersversorgung ist als freiwillige Leistung der Arbeitgeber auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen. Deswegen dürfen auf keinen Fall die künftig für Versicherungen geltenden Eigenkapitalanforderungen ("Solvabilität II") auf die Pensionsfonds übertragen werden. Die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind weitgehend durch die Haftung des Arbeitgebers gegen einen Zahlungsausfall der Pensionskassen abgesichert. Eine höhere Eigenkapitalrücklage würde kein Mehr an Sicherheit bringen, sondern lediglich totes Kapital schaffen und untragbare Kostensteigerungen nach sich ziehen."


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Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
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